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Veröffentlicht von neubauer am

OÖ Bauernbund-Rechtsservice: Lärmbelästigung durch Geräte und Maschinen

Der Lärm von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten oder Rasenmähern kann oft zu Konflikten mit Nachbarn führen. 😟⚠️
Besonders bei nächtlichen Arbeiten oder am Wochenende ist es wichtig, die Anwohner zu berücksichtigen. Bei Rasenmähen etc. sind die örtlichen Lärmschutzverordnungen zu beachten. 🕙 📅

👉 Unter folgendem Link findet man ein aktuelles Ver­zeichnis der ortspolizeilichen Verordnungen der OÖ. Gemeinden: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten/5.html

Als ein Grundsatz für die Landwirtschaft gilt: Die Bauernschaft darf ihre Arbeiten durchführen, selbst wenn dies an einem Samstagnachmit­tag, an einem Sonntag oder in den späten Abendstunden erfolgt. Wichtig: das ist kein Freibrief und muss sich im Rahmen des Üblichen bewegen! 🚜👍

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Weitere Info: OÖ. Bauernbund Serviceseite/Rechtsberatung: https://ooe.bauernbund.at/2025/06/10/viel-laerm-um-nichts/

👉 Übrigens: Für Mitglieder im OÖ Bauernbund gibt es eine kostenlose rechtliche Erstberatung! 👍

Kategorien: News