Briefwahl
So wähle ich per Briefwahl
Wer am Wahltag, 24.01.2021, nicht im Wahllokal erscheinen kann (z.B. aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation), hat die Möglichkeit von seinem Stimmrecht per Wahlkarte (Briefwahl) Gebrauch zu machen.
… und so funktioniert es:
- Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss bis spätestens Do., 21.01.2021 beim Gemeindeamt einlangen. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden.
- Die Gemeinde schickt die Wahlkarte per Post zu. Sie kann aber auch persönlich beim Gemeindeamt abgeholt werden. Bei verspätetem Antrag ist nur mehr eine persönliche Abholung möglich.
… und so wähle ich:
- Stimmzettel ausfüllen (Stimme abgeben)
- Stimmzettel in das Wahlkuvert geben und verschließen
- Wahlkuvert in das zweite Kuvert mit der Aufschrift „Wahlkarte“ stecken
- Wahlkarte unterschreiben und verschließen
- Wahlkarte an die Sprengelwahlbehörde
(Gemeindeamt) senden oder abgeben- Postweg: Einlangen spätestens am Tag vor
dem Wahltag - Abgabe: spätestens am Tag vor dem Wahltag während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes oder am Wahltag direkt im Wahllokal während der Wahlzeit (Abgabe der verschlossenen Wahlkarte ist auch durch eine andere Person möglich)
- Postweg: Einlangen spätestens am Tag vor
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- Wählen gehen: Damir - stock.adobe.com