Funktionärsstruktur


Wahlen und Funktionsperioden
Nach den Statuten vom OÖ Bauernbund sind generell alle 6 Jahre Neuwahlen von der Orts- bis zur Landesebene in allen Funktionärsbereichen durchzuführen.
Grundvoraussetzung für das aktive und das passive Wahlrecht ist die Mitgliedschaft im OÖ Bauernbund.