Schweinebauern erhalten 20 Millionen Verlustersatz
Omikron und Afrikanische Schweinepest bringen enorme finanzielle Einbußen – der Verlustersatz II sorgt nun für Entlastung.
Die seit zwei Jahren andauernde Corona-Pandemie bringt Schweinebäuerinnen und -bauern aufgrund von Absatzausfällen in der Gastronomie in Existenznot. „Die im Vorjahr schon niedrigen Schweinepreise sind jetzt endgültig im Keller. Pro Kilogramm Schweinefleisch erhalten unsere Bauernfamilien gerade einmal 1,40 Euro. Die Betriebe können damit ihre Produktionskosten bei weitem nicht decken. Jedes verkaufte Schwein bringt statt eines Gewinnes derzeit rund 25 Euro Verlust. Deshalb ist die Verlängerung des Verlustersatzes ein wichtiger Schritt, um Einkommenseinbußen zumindest teilweise auszugleichen und so die Situation zu entlasten“, so Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser.
Die Preissteigerungen bei agrarischen Betriebsmitteln treffen Schweinebäuerinnen und -bauern mit voller Wucht. Alleine die gestiegenen Getreidepreise verteuern die Fütterung eines Schweins um rund 15 Euro. Auch der Fleischabsatz in der Gastronomie und im Tourismus liegt weit unter früheren Zeiten. „Eine rentable Produktion ist in weiter Ferne. Die Situation bedroht die Existenz zahlreicher Bauernfamilien. Wenn unsere Betriebe das Handtuch werfen, sind wir auf Billig-Importe aus dem Ausland, wo natürlich auch niedrigere Standards herrschen, angewiesen,“ so Strasser. Neben Corona, sorgt auch ein anderes Virus für Kopfzerbrechen in der Schweinebranche. Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zuerst in Deutschland, nun auch in Italien, sorgen für ein massives Überangebot an Schweinefleisch in Europa.
Um diese Einkommensverluste zumindest teilweise zu ersetzen, hat die Bundesregierung, wie schon vergangenes Jahr, einen Verlustersatz für indirekt von der Corona-Krise betroffene Betriebe auf Schiene gebracht. Ein Gesamtvolumen von 20 Millionen Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss konkret für Schweinebäuerinnen und -bauern zur Verfügung gestellt. Wer im Zeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen Verlust von mindestens 30 Prozent des Deckungsbeitrages hat, dem werden 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes als Zuschuss gewährt. Als Vergleichszeitraum wird der Dezember 2019 bis Februar 2020 herangezogen.
Beantragt werden kann der Verlustersatz ab April über die Agrarmarkt Austria (AMA). „Der Verlustersatz schafft eine jetzt dringend notwendige Entlastung. Um die steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an die Schweinehaltung aber erfüllen zu können, braucht es langfristig höhere Preise. Der Handel, Verarbeiter und Konsumenten sind gefordert, für die harte Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern auch angemessene Einkommen zu zahlen,“ so Strasser.
Quelle: Österreichischer Bauernbund