Zielgerichtet Ammoniak-Emissionen reduzieren

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Der OÖ Bauernbund fordert im Zuge der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ am 16.12.2022: Abänderung der Ammoniak-Reduktions-Verordnung, Praxistaugliche Umsetzungs- und Förderkriterien im Zuge der Initiative „Energieautarker Bauernhof“, Überarbeitung des EU-Vorschlages zur Pflanzenschutzmittelreduktion und die Ermöglichung der Strompreisbremse für private bäuerliche Haushalte.

Ammoniak-Emissionen (NH3-Emissionen) verursachen Feinstaub. Im Emissionsgesetz Luft 2018 wurden daher Maßnahmen für die Reduktion des Gases Ammoniak fixiert. So ist vorgesehen, dass die österreichische Landwirtschaft ihre NH3-Emissionen bis zum Jahr 2030 um zwölf Prozent reduzieren muss. Die OÖ Bauern sind bei der Reduktion von Ammoniak-Emissionen bundesweit Vorreiter. 46 Prozent der bodennahen Gülleausbringung, welche maßgeblich zur Senkung beiträgt, wird in Oberösterreich gemacht.

„Die OÖ Landwirtschaft nimmt die im Emissionsgesetz Luft festgelegten Reduktionsziele zur Kenntnis und ist sich der Notwendigkeit der Verminderung der Ammoniak-Emissionen bewusst“, erklärt LK-Vizepräsident und Bauernbund-Fraktionsobmann ÖR Karl Grabmayr und verweist auf die Bemühungen in unserem Bundesland.

Verpflichtende Güllegrubenabdeckung: Kein Kosten-Nutzen-Verhältnis

Die in der Verordnung enthaltene verpflichtende nachträgliche Abdeckung von Anlagen oder Behältern zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger bis zum 1. Jänner 2028 steht in keinem wirtschaftlich tragbaren Verhältnis zum tatsächlichen Ammoniak-Reduktionspotential. Einem notwendigen Investitionsbedarf von mind. 500 Mio. bis über 1 Mrd. Euro innerhalb eines äußerst kurzen Zeitraums (bis zum Ende des Jahres 2027) sowie einem für die betroffenen bäuerlichen Betriebe unzumutbaren bürokratischen und organisatorischen Aufwand (Ziviltechnikergutachten, Bauabwicklung, …) stehen lediglich 0,6 Kilotonnen Ammoniak-Reduktionspotential gegenüber.

„In der aktuellen Verordnung, die mit 1.1.2023 in Kraft tritt wird auf kostengünstigere und leichter umzusetzende Reduktionspotentiale verzichtet. Statt der Grubenabdeckung wäre eine striktere Umsetzung der Einarbeitungsverpflichtung von Wirtschaftsdüngern mit einem Reduktionspotential von 0,4 Kilotonnen auch wirtschaftlich zielführender. Die in der Vorordnung festgelegte Maßnahme zur verpflichtenden Güllegrubenabdeckung ist für die Bauern wirtschaftlich nicht tragbar. Es bedarf daher dringend einer Änderung der Verordnung“, betont Grabmayr.

Pflanzenschutzmittelreduktion gefährdet Europas Versorgungssicherheit

Österreich hat in den letzten Jahren den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bereits deutlich reduziert (um gut 18 Prozent seit dem Jahr 2011) und unternimmt hohe Anstrengungen diesen eingeschlagenen Weg auch weiter zu verfolgen. Die am 22.6.2022 vorgestellten Änderungen und Zielwerte in der EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR-VO) erweisen sich aber als völlig realitätsfern. In der Verordnung ist bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der eingesetzten Wirkstoffmengen europaweit um 50 Prozent vorgesehen. „Es ist daher eine rasche Anpassung der Inhalte der EU-Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung erforderlich. Ansonsten droht eine Gefährdung der Lebensmittelversorgungssicherheit Europas und eine Auslagerung der Nahrungsmittelerzeugung in Drittländer mit deutlich geringeren Umwelt-, Tierwohl- und Produktionsstandards“, so LK-Präsident Mag. Franz Waldenberger.

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