2023 startet mit wichtigen Entlastungsmaßnahmen für Bäuerinnen und Bauern
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Zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Bäuerinnen und Bauern, die die Bundesregierung im Vorjahr erarbeitet hat, gehen mit dem Jahreswechsel in Umsetzung.
Neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik
- Mit 1.1.2023 hat die neue GAP Periode begonnen, sie bedeutet für Bäuerinnen und Bauern mehr Stabilität und Planbarkeit.
- Aus einem Minus wurde erfolgreich ein Plus verhandelt: Künftig stehen rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Entwicklung des ländlichen Raums zu Verfügung.
- Die Antragstellung hat bereits Anfang November des Vorjahres begonnen.
Abschaffung der Kalten Progression
- Mit der Abschaffung der Kalten Progression schafft Finanzminister Magnus Brunner die schleichende Steuererhöhung durch die Inflation ab und setzt so einen historischen Meilenstein.
- Die Steuerklassen werden zum ersten Mal automatisch an die Inflationsrate angepasst. Besonders Bäuerinnen und Bauern im Nebenerwerb werden dadurch spürbar entlastet.
Anpassung der Pauschalierungsgrenzen
- Im Zuge der Abschaffung der Kalten Progression ist es zum ersten Mal seit der Einführung des Euros gelungen, wichtige steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft anzuheben.
- Die Umsatzgrenze wird von 400.000 auf 600.000 Euro angehoben,
- die Einheitswert-Grenze für teilpauschalierte Betriebe von 130.000 auf 165.000 Euro erhöht und
- die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro angehoben.
Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen
- Eine wichtige Unterstützung für unsere bäuerlichen Familien ist auch die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen.
- Dazu zählt: Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.
Weniger Bürokratie für Bäuerinnen und Bauern
- Die Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgt künftig automatisiert unter Berücksichtigung des Temperatur- und Niederschlagsindexes sowie der Betriebsgröße.
- Diese Änderung wird mit geringem administrativem Aufwand umgesetzt.
Erhöhung bäuerlicher Pensionen
- Mit der Pensionserhöhung ab 1. Jänner 2023 werden rund 160.000 Altbäuerinnen und -bauern finanziell besser abgesichert und besonders Bezieher kleiner Pensionen unterstützt.
- Die Pensionserhöhung für 2023 beläuft sich grundsätzlich auf 5,8%, kleine Pensionen werden um 10,2% und somit über der Inflationsrate, angepasst.
- Mit 2023 wird der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8% von 1.030 auf 1.110 Euro erhöht, damit werden rund 28.000 Altbäuerinnen und Altbauern, die eine Mindestpension beziehen, entlastet.
- Über die gesetzliche Pensionserhöhung erhalten bäuerliche Pensionisten zudem eine Direktzahlung in Höhe von 30% der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Die Auszahlung erfolgt im März 2023.
Bereits in Umsetzung
Zusätzlich wurden folgende Unterstützungsmaßnahmen bereits ausgezahlt oder sind in Umsetzung:
- Wie versprochen, wurde noch vor Weihnachten das 110 Millionen Euro Versorgungssicherungspaket, das Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig geschnürt hat, an Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt.
- Bereits im Herbst wurden zudem 9 Millionen Euro für den Geschützten Anbau ausbezahlt.
- Im zweiten Quartal 2023 folgt zudem die erstmalige Auszahlung der Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2022 sowie die temporäre Agrardieselrückvergütung im Vergütungszeitraum 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023.
- Die Stufe 1 (pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug) des 120 Millionen Euro Stromkostenzuschusses wird ebenfalls im zweiten Quartal 2023 ausgezahlt, die Auszahlung der Stufe 2 (verbrauchsabhängiger Zuschuss) ist im zweiten Halbjahr 2023 geplant.