LR Langer-Weninger: Stromkostenbremse stoppt nun auch auf den Höfen die Rechnungsflut

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern beziehen über das „Lastprofil L“ ihren Strom – und waren damit von der seit 1. Dezember 2022 geltenden Stromkostenbremse ausgeschlossen. Bis heute.

„Der Nationalrat hat unserer Forderung nach Gleichstellung der bäuerlichen Haushalte stattgegeben. Das ist ein kleiner politischer Erfolg, aber ein großer Sieg für unsere 30.000 Betriebe und die Versorgungssicherheit in Österreich“, betont Michaela Langer-Weninger. Oberösterreichs Agrar-Landesrätin und Bauernbund-Landesobfrau hatte sich seit Einführung der Stromkostenbremse für eine Ausweitung der Entlastung auf die bäuerlichen Haushalte stark gemacht.

„Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sind aktuell mit einer Flut von Rechnungen und Kostenerhöhungen konfrontiert. Um die Höfe in der Produktion zu halten und damit die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern, galt es die Ausweitung der Stromkostenbremse nicht nur der Fairness, sondern auch der Versorgungssicherheit wegen, rasch umzusetzen.“

Umsetzung der bäuerlichen Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse ergänzt die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie etwa den Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft in Höhe von 120 Mio. Euro.

Ein Antragsmodell ermöglicht es Haushalten mit „Lastprofil L“ die Stromkostenbremse für ihren Haushalt geltend zu machen. Die Strompreisbremse kommt für einen Jahresstromverbrauch von bis zu 2.900 kWh zur Anwendung. Bis zu diesem Verbrauch wird ein vergünstigter Strompreis von zehn Cent pro kWh netto verrechnet, wobei der maximale Zuschuss 30 Cent pro kWh beträgt. Der Verbrauch darüber wird zu den marktüblichen Preisen abgerechnet. Für Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen wird es zusätzlich ein Top-Up geben. Der Zuschuss wird für die bäuerlichen Haushalte zeitversetzt von 1. Juni 2023 bis Dezember 2024 gewährt, da die Strompreisbremse erst jetzt wirksam wird.

Die Details werden durch den Bund, genauer gesagt durch Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium, erarbeitet. Anträge sollen noch im Frühjahr 2023 gestellt werden können und bis 31. Mai 2023 möglich sein.

„In Summe kommt den Bäuerinnen und Bauern jetzt die Entlastung zu, die sie sich für ihre Arbeit verdienen und benötigen, um die Produktion aufrecht halten zu können“, so LK-Präsident Franz Waldenberger.

Rechenbeispiele für die Strompreisbremse – gilt für einen Stromverbrauch bis 2.900 kWh

Bei einem Strompreistarif von 30 Cent je kWh gibt es durch die Strompreisbremse einen Zuschuss von 20 Cent je kWh, sodass sich ein vergünstigter Tarif von 10 Cent je kWh ergibt. Bei einem Strompreistarif von 40 Cent je kWh beträgt der Zuschuss 30 Cent je kWh, um den vergünstigten Tarif von 10 Cent je kWh zu erreichen. Die 30 Cent je kWh stellen jedoch auch den maximal möglichen Zuschuss dar.

Inhalte – kurz und kompakt

  • Anträge auf Gewährung des Stromkostenzuschusses können bereits zum Frühjahr 2023 bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden.
  • Wirksam wird der über das Antragsmodell gewährte Stromkostenzuschuss mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten. 
  • Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen im Haushalt sind zudem Zusatzförderungen vorgesehen.
  • Weitere Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden vom Landwirtschaftsministerium im Rahmen einer Verordnung erarbeitet.
  • Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.
  • Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht.

Quellen: Landwirtschaftsministerium, Land OÖ, Landwirtschaftskammer OÖ, Österreichischer Bauernbund

Bildquellen

  • : Land OÖ, Margot Haag