Neue Investitionsförderung und Niederlassungsprämie erklärt

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Am 17. Jänner fand der erste Bauernbund-Online-Info-Abend im heurigen Jahr zum Thema „Einzelbetriebliche Investitionsförderung und Niederlassungsprämie“ statt. Knapp 250 Personen nahmen daran teil. Bauernbund-Direktor Ing. Wolfgang Wallner moderierte die Veranstaltung.

Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 trat nach einem umfangreichen Planungsprozess die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Mit ihr beginnt auch wieder eine neue Förderperiode, welche im Programm „Ländliche Entwicklung“ (LE 2023-2027) angesiedelt ist. Herr DI Josef Stroblmair – Referatsleiter Amt der OÖ Landesregierung referierte beim Bauernbund-Online-Info-Abend am 17. Jänner zum Thema „Investitionsförderung und Förderung der ersten Niederlassung“ und verschaffte den Teilnehmern einen Überblick und ging dabei auf die wesentlichsten Inhalte und Förderdetails ein.

80 Mio. zusätzliche Landesmittel

Zu Beginn gab Herr DI Stroblmair einen Rückblick auf die vergangene GAP-Periode (2014-2022). Mit dem Stand 31.12.2022 wurden in Oberösterreich im Zuge der Investitionsförderung 270,9 Millionen Euro (Mittel aus EU/Bund/Land) an die bäuerlichen Familienbetriebe ausbezahlt. Damit wurden bisher 8.740 Betriebe gefördert und 15.002 Anträge bewilligt. Der OÖ Bauernbund mit seinen agrarpolitischen Interessenvertretern drängte auf zusätzliche Mittel für die oberösterreichische Landwirtschaft. Diese wurden bewilligt, worauf das Land OÖ weitere 80 Millionen Euro an Landesmittel zur Verfügung stellte. Ansonsten hätten 3.200 Anträge abgelehnt werden müssen.

Digitale Förderplattform (DFP)

Seit dem 9. Jänner können Anträge für die Investitionsförderung über die digitale Förderplattform (DFP) der eAMA gestellt werden. Die elektronische Handysignatur bzw. die ID-Austria ist dafür erforderlich. Der Einstieg mit der Betriebsnummer und dem PIN-Code funktioniert nicht. Die österreichweit einheitliche Datenbank wurde im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums und der AMA eingerichtet. Die bewilligende Stelle bleibt aber nach wie vor das Amt der OÖ Landesregierung.

Die bei den jeweiligen Investitionsvorhaben angehängten Merkblätter enthalten Richtlinientexte und detaillierte Erläuterungen beispielsweise was bei einer Antragsstellung zur bodennahen Gülleausbringung beachtet werden sollte. Zusätzlich sind auf der Plattform Videos abrufbar, welche die Phasen der Investitionsförderung von der Planung über die Antragsstellung bis zur Umsetzung visuell veranschaulichen. Da wir uns gerade am Beginn einer neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik befinden und die Abwicklung der Antragsstellung bei der Investitionsförderung bundesweit auf eAMA umgestellt wurde, ist das System aufgrund seiner Komplexität noch nicht vollständig funktionstüchtig. Es wird aber laufend weiter vervollständigt und aktualisiert.

Da noch Anträge von der letzten Periode bearbeitet werden müssen, beginnt die Bearbeitung der neuen etwa Anfang April 2023. Erste Förderantragsbewilligungen wird es wahrscheinlich ab dem Juli 2023 geben.

Elektronische Rechnungen anfordern

In allen Bereichen wird zusehends auf eine elektronische Abwicklung umgestellt. Daher macht es Sinn elektronische Rechnungen zu verlangen, da diese sofort etwa auf die digitale Förderplattform hochgeladen werden können. Außerdem empfiehlt es sich etwa bei größeren Bauvorhaben der Einfachheit halber ein eigenes Baukonto für Zahlungsnachweise einzurichten.

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