LK OÖ Vollversammlung: Mehr Regionalität und Bio-Lebensmittel in öffentlicher Gemeinschaftsverpflegung

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Der OÖ Bauernbund fordert im Zuge der morgigen Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ unter anderem: Den Regional- und Bioanteil in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung zu erhöhen und die Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln im österreichischen Lebensmittelkodex zu verankern.

Etwa 1,8 Millionen Menschen speisen laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft nahezu täglich in Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben. Davon essen rund 450.000 Menschen in öffentlichen Einrichtungen. Jährlich werden dafür Waren im Wert von rund 330 Millionen Euro verwendet.

Im März 2016 wurde für das Bundesvergabegesetz das Bestbieterprinzip verankert. Ziel dabei war, als Entscheidungskriterium für die Vergabe von Aufträgen nicht nur den Preis heranzuziehen, sondern auch andere Kriterien wie beispielsweise die Herkunft und die Qualität.

„Leider hat diese Änderung nicht den erwünschten Effekt erzielt. Es bekommen im Lebensmittelbereich immer noch oft die Billigstbieter den Zuschlag. Der Anteil an österreichischen Lebensmitteln, etwa im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, die dem Bundesvergaberecht unterliegen ist nach wie vor völlig unbefriedigend“, erklärt OÖ Bauernbund-Fraktionsobfrau LK-Vizepräsidentin Rosemarie Ferstl.

Anteil deutlich unter Selbstversorgungsgrad

Laut einer Studie von Bio Austria liegt der Anteil an Bio-Produkten in den Kantinen öffentlicher Einrichtungen im Schnitt bei nur etwa 30 Prozent.

Fleischwaren stammen zu 47 Prozent aus Österreich, Obst nur zu 15 Prozent, Eier zu 38 Prozent und Gemüse zu 55 Prozent. Bei den Milchprodukten haben wir nur 75 Prozent Anteil aus Österreich, obwohl wir bei Milch- und Milchprodukten einen Eigenversorgungsgrad von wesentlich mehr als 100 Prozent haben.

Nationaler Aktionsplan strebt nach hundert Prozent Österreich

Am 23. Juni 2021 hat die Bundesregierung eine aktualisierte Version des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beschlossen.

Explizites Ziel des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung ist die 100-prozentige regionale und saisonale öffentliche Beschaffung bei Lebensmitteln mit Erhöhung des Bio-Anteils.

Der Aktionsplan sieht unter anderem ab 2023 einen Mindestanteil von 25 Prozent der beschafften Lebensmittel aus biologischer Erzeugung vor. Bis 2030 soll er auf 55 Prozent steigen.

„In einer Zeit, in der man überall über Klimaschutzziele und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe spricht, müssen auch im Bundesbeschaffungsrecht entsprechende Kriterien zum Tragen kommen. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist für die Koordination der Maßnahmen zur Implementierung des österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zuständig“, betont Ferstl und fordert dieses zur raschen Umsetzung auf.

Vegan und vegetarisch – eindeutige Kennzeichnung notwendig

Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind in Österreich im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) geregelt.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegt. Die LMIV schreibt vor, dass die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutatenliste, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Nährwertkennzeichnung und die Angabe des Ursprungslandes auf der Verpackung angegeben werden müssen.

Die Verwendung von Begriffen wie „vegan” oder „vegetarisch” ist in der LMIV nicht explizit geregelt. Es gibt lediglich Leitlinien, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden. Nicht immer sind allerdings Lebensmittel, die den Kriterien vegan oder vegetarisch entsprechen, auch als solche gekennzeichnet.

„Transparenz ist in allen Bereichen wichtig – so auch im Lebensmittelbereich. Konsumenten haben ein Recht zu wissen, welche Zutaten verarbeitet wurden. Wir fordern das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, klare Regeln zur Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von veganen und vegetarischen Produkten in der Lebensmittelinformationsverordnung sowie im Lebensmittelkodex zu verankern“, so Ferstl

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