Neuer Winter – alter Ärger

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Seit Jahren gibt es im Winter in Teilen des Mühlviertels ein Problem mit Motorschlittenfahrern. Bauernbund-Obmann-Stellvertreter Klaus Enzenhofer aus Vorderweißenbach/Bezirk Urfahr-Umgebung ist einer der leidtragenden Bauern. Er hat sich nun erneut an seine agrarpolitische Interessenvertretung gewendet, um über diese Thematik aufmerksam zu machen.

„Alle Jahre wieder“ – so beginnt nicht nur das bekannte Weihnachtslied, sondern tritt auch das seit einigen Jahren vorhandene Problem mit den Motorschlittenfahrern wieder auf. Sobald es Schnee gibt, wird mit den Motorschlitten bzw. Skidoos kreuz und quer in der Gegend herumgefahren. Dabei preschen die Fahrer über Wiesen, Felder und durch Wälder, und verursachen dabei große Schäden.

„Anfang Dezember 2023 hatten wir in Vorderweißenbach knapp einen halben Meter Schnee. Wie von meiner Frau und mir erwartet, nutzte das prompt eine Gruppe von circa zehn Skidoofahrern. Es gelang uns zwei der Fahrer aufzuhalten, zur Rede zu stellen und sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Leider brachten sie uns keinerlei Verständnis oder Einsicht entgegen – stattdessen aber Hohn und Spott“, so Bauernbund-Obmann-Stellvertreter und Milchviehbauer Klaus Enzenhofer aus Vorderweißenbach.

Mangelnde Wertschätzung vor bäuerlicher Arbeit

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass ein Befahren der Wiesen und Felder gesetzlich nicht erlaubt ist.

„Wenn ich mich mit Berufskollegen über dieses Thema unterhalte merke ich schon, dass alle einhellig über den fehlenden Respekt von Teilen der Freizeitsportler gegenüber dem bäuerlichen Eigentum, klagen. Es geht nicht nur um die entstandenen Schäden, sondern in Summe um die mangelnde Wertschätzung der bäuerlichen Arbeit. Als bäuerliche Familienbetriebe erzeugen wir Lebensmittel, welche unter höchsten Umwelt- und Tierwohlstandards erzeugt wurden. Für uns ist gelebter Umweltschutz selbstverständlich und gehört zu unserem Alltag. Da schmerzt es besonders, wenn man die durch die Skidoos herausgerissene junge Saat auf den Feldern sieht“, erklärt Enzenhofer auch stellvertretend für viele bäuerliche Kollegen.

Wildtiere stehen unter Stress

Vor allem im Winter brauchen Wildtiere ihre Ruhe. Jeder unnötige Stress, wie etwa durch den Lärm von Motorschlitten, sollte vermieden werden. Denn fluchtartiges Weglaufen zehrt an den Energiereserven der Tiere.

„Jetzt wo Schnee liegt, wird man bald wieder vermehrt den Motorenlärm der Skidoos hören. Das Problem mit den Skidoos gibt es keineswegs nur bei uns in Vorderweißenbach, sondern in vielen Teilen des Mühlviertels. Wir Bauern sind für konstruktive Gespräche mit den Motorschlittenfahrern offen. Nur durch gemeinsame Gespräche kann man Lösungen erreichen. Die Felder und Wiesen, aber auch die Wildtiere würden es sicherlich danken“, betont Enzenhofer.

Konfliktpotential zugenommen

Auch bei anderen Freizeitaktivitäten, wie Mountainbiken, kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Konflikten zwischen Grundeigentümern und Freizeitsportlern. Schuld daran sind auch die verfügbare Technik bzw. Apps. Nicht beschilderte Routen werden markiert und gespeichert. Sobald diese dann im Netz veröffentlicht sind, glauben viele, dass es sich um eine offizielle Route handelt.

„Der OÖ Bauernbund informiert im Zuge seiner Öffentlichkeitsarbeit seit Jahren über die Rechte und Pflichten von Freizeitsportlern. Die faktischen Möglichkeiten gegen die Verursacher, beispielsweise von Flurschäden vorzugehen, sind gering. Der OÖ Bauernbund will eine öffentliche Debatte, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. Denn die Leidtragenden sind die Bäuerinnen und Bauern“, so OÖ Bauernbund-Direktor Ing. Wolfgang Wallner.

Rechtliche Maßnahmen

Die Rechtslage ist eindeutig. Den Grundeigentümern stehen folgende rechtliche Mittel zur Verfügung.

Im „OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetz ist in § 13 folgende Strafbestimmung vorgesehen: eine Verwaltungsübertretung begeht, wer […] „in Gärten, auf bebauten oder zum Anbau vorbereiteten Äckern, ferner auf Wiesen zur Zeit des Graswuchses unbefugt geht, lagert, reitet, mit Fahrzeugen fährt oder diese abstellt“ […]. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Auch zivilrechtlich ist die Rechtslage eindeutig. Das Fahren mit Snowmobile, Motorschlitten, Skidoo etc. ohne Erlaubnis des Grundbesitzers stellt eine Besitzstörung dar, und kann mit gerichtlicher Klage verfolgt werden. Der verursachte Flurschaden ist zu ersetzen. Die Gerichts- und Anwaltskosten können beträchtlich sein.

Daneben gibt es etliche weitere rechtliche Bereiche, mit denen die Freizeitaktivität in Konflikt geraten kann, wie zum Beispiel Forstrecht, Jagdrecht, Naturschutz.

Schließlich können auch Anzeigen wegen ungebührlicher Lärmerregung nach dem OÖ. Polizeistrafgesetz drohen.

In der Praxis ist die Situation trotz eindeutiger Rechtslage für die Grundbesitzer aber unbefriedigend, da sie – auch aufgrund fehlender Kennzeichen – nicht die Arbeit der Exekutive übernehmen können.

Bildquellen

  • Flurschaden: Privat
  • herausgerissene Saat-Flurschaden: Privat
  • : Titelbild: Canva