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‼️ ACHTUNG – Sikawild-Betriebe: Meldefrist bis spätestens 10. August 2026! 🦌
Nur Betriebe, die bis 10. August gemeldet und in den österreichischen Antrag aufgenommen werden, können später eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Wer dann nicht auf der Liste steht, kann nachträglich nicht mehr aufgenommen werden. ⚠️
Jetzt melden und den Antrag ausfüllen: 📲
https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/natur-und-artenschutz-und-biodiversitaet/biologische-vielfalt/gebietsfremde/aufrufsikabetriebe.html
Zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung: 📲
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeOa7JaKdjySZiV8pXYZoQpX0STQRf6yAB0TvB6T-C40XKD5Q/viewform