Grünes Licht für Kennzeichnung

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Die seitens des Bauernbundes lange geforderte Verordnung zur Kennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung wird jetzt kundgemacht. Starten wird sie am 1. September 2023. Das hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bekannt gegeben.

„Nach langen und intensiven Verhandlungen ist nun die Herkunftskennzeichnung in Großküchen und Kantinen verpflichtend vorgeschrieben. Das ist ein wichtiger erster Schritt in Richtung mehr Transparenz und ein Sichtbarmachen der Leistungen unserer Landwirtschaft.“ Für ihn sei die verpflichtende Kennzeichnung in Großküchen, wo täglich 2,2 bis 2,4 Mio. Essen über die Theke gehen, „ein erster, aber dennoch sehr wichtiger Schritt“, so Totschnig. Und er kündigte weitere an: „Unser Weg ist damit noch lange nicht zu Ende. Ich werde mich weiterhin für volle Transparenz bei Lebensmitteln einsetzen.“

OÖ Bauernbund-Landesobfrau LR Michaela Langer-Weninger erfreut

Im Kampf um mehr Regionalität auf den Tellern, gibt es nun einen ersten Teilerfolg: die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung. Diese bringt Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten, sichert die Versorgungssicherheit und erhöht die Wertschöpfung für unserer Bäuerinnen und Bauern“, erklärt Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Sie hält aber auch fest: Wir sind noch nicht am Ziel, sondern erst am Anfang. Wir werden weiter für eine umfassende Herkunftskennzeichnung eintreten.“

Nach drei Jahren gebe es wieder die Möglichkeit, die Verordnung zur Gemeinschaftsverpflegung zu evaluieren. Folgende Einzelspeisen oder in Gerichten verkochte Lebensmittel müssen künftig transparent und klar gekennzeichnet sein:

  • Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild;
  • Milch und Milchprodukte, wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse;
  • Ei und Eiprodukte, wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei.

Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei der Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem die Kuh gemolken wurde. Beim Ei wiederum ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.

Die Verlautbarung der Herkunft hat in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form zu erfolgen. Die genaue Information, aus welchem Land (Österreich) oder Bundesland oder welcher Region die Produkte stammen, ist erforderlich. 

Sind Zutaten in Speisen nicht über einen längeren Zeitraum konstant verfügbar, ist auch eine Angabe eines Prozent-Anteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich. Dieser Ansatz werde aber, das haben die Vertreter der Großküchen bereits mitgeteilt, nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. 

Textquelle: Österreichische BauernZeitung

Bildquellen

  • : Land OÖ, Margot Haag