Waldfonds – Beantragung ab 1. Februar 2021
42 Prozent der Landesfläche Oberösterreichs sind bewaldet. Rund 70.000 Waldeigentümer bewirtschaften in unserem Bundesland 500.000 ha Wald nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Eine Zunahme an Extremwetterereignissen und Schäden durch den Borkenkäfer haben den Wäldern in den letzten Jahren enorm zugesetzt, die Erhitzung des Klimas ist deutlich spürbar. So sind in den letzten fünf Jahren acht Millionen Festmeter an Schadholz angefallen. „Gesunde, klimafitte Wälder sind für die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung. Sie speichern CO2, bieten Schutz und Erholungsraum und sind ein enormer Wirtschaftsfaktor. Mit dem heute von Bundesministerin Elisabeth Köstinger präsentierten Waldfonds wurde diese Bedeutung auch in Zahlen gegossen. 350 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um die Waldeigentümer bei den anstehenden Herausforderungen zu unterstützen“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
Oberösterreich befindet sich mitten im Waldumbau
Die forstlichen Kalamitäten haben in den letzten fünf Jahren in den Oö. Wäldern ein noch nie da gewesenes Schadensausmaß verursacht. Die Schadholzmengen durch Borkenkäfer, Sturm und Schneedruck betrugen in den Jahren 2016 bis 2020 über acht Millionen Festmeter (fm). Zum Vergleich: Der jährliche Einschlag von Wirtschaftsholz beträgt in Oberösterreich rund 2,5 Millionen Festmeter pro Jahr.
Dieser Verlust an bewaldeten Flächen löste aber auch enorme Anstrengungen zur Wiederaufforstung aus. Die Schadflächen werden mit einem höheren Anteil an ökologisch wertvollen Laubhölzern und generell mit einer höheren Baumvielfalt wieder aufgeforstet. Eiche, Buche und Bergahorn führen die Statistik an. Aber auch die wirtschaftlich notwendigen Nadelhölzer wie Tanne, Lärche und Douglasie werden gepflanzt. „In den letzten fünf Jahren haben unsere Waldeigentümer mit öffentlicher Unterstützung allein in Oberösterreich 15 Millionen Bäume neu gepflanzt. Diesen Weg können wir mit den Mitteln aus dem Waldfonds beherzt weitergehen. Durch die Aufforstung mit Mischbaumarten und umfassende Pflegemaßnahmen entstehen gesunde, stabile aber auch ertragreiche Wälder, die besser an die Erhitzung des Klimas angepasst sind. Der Waldfonds legt besonderen Schwerpunkt auf die Jungbestandspflege und Durchforstung. Wichtige Arbeiten, die in Zukunft auch finanziell unterstützt werden. Mein Dank gilt besonders den vielen engagierten Waldbesitzern, die ihre Arbeitskraft für die kommenden Generationen einsetzen“, so Landesrat Hiegelsberger.
Die Maßnahmen des Waldfonds im Detail
Der Waldfonds ist ein Zukunftspaket für die heimischen Wälder. Sechs von zehn Maßnahmen mit einem Volumen von 200 Mio. Euro stehen in einem ersten Schritt ab Montag, 1.2.2021 zur Beantragung zur Verfügung:
- Maßnahme 1: Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen (80 Mio. Euro)
- Maßnahme 2: Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder (28 Mio. Euro)
- Maßnahme 3: Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust (60 Mio. Euro)
- Maßnahme 4: Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz (9 Mio. Euro)
- Maßnahme 5: Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (16 Mio. Euro)
- Maßnahme 6: Maßnahmen zur Waldbrandprävention (6 Mio. Euro)
Alle Informationen und Details zur Beantragung finden Sie unter: www.waldfonds.at
Borkenkäferschäden
Bei der Abgeltung von Borkenkäferschäden ist ein Mindestschadausmaß je Katastralgemeinde (KG) erforderlich, um überhaupt einen Antrag stellen zu können. Welche KG in Frage kommen, ist auf einer veröffentlichten Liste ersichtlich.
Für die Feststellung des Schadausmaßes auf einzelbetrieblicher Ebene gelten ausschließlich die Erhebungsdaten des Bundesforschungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft. Die Feststellung und Anerkennung des Wertverlustes ist rückwirkend ab 01.01.2018 möglich. Details entnehmen Sie bitte der Webseite des BMLRT unter Maßnahme 3: Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust, bmlrt.gv.at .
Motormanuelle Durchforstungen förderbar
Erstdurchforstungen im Bereich von 10 bis 20 m Oberhöhe sind förderbar. Allerdings darf die Maßnahme nicht mit dem Harvester durchgeführt werden.
Geänderte Mischwaldkriterien bei Aufforstungen
Bei Aufforstungen sind Mischwaldkriterien einzuhalten. Achtung: Die bisher bei der Ländlichen Entwicklung LE2014-20 geltenden Vorgaben wurden etwas adaptiert.
- Generell: max. 25% ausländische Baumarten
- Bis 500 m SH: max. 25% Fichte, mind. 40% Laubholz, davon mind. 20% Eiche und/oder Buche
- 500 bis 750 m SH: max. 35% Fichte, mind. 30% Laubholz, davon mind. 10% Buche (Eiche)
- 750 bis 1000 m SH: max. 50% Fichte, mind. 20% Laubholz (davon mind. 10% Buche) und 10% Weißtanne
- Über 1000 m SH: max. 70% Fichte, mind. 10% Buche und mind. 10% Weißtanne
- Eichenzwangsstandorte: mind. 30 % Stieleiche, mind. 60% Laubholz, max. 25 % Fichte
- Bergahorn/Eschenwald: mind. 50% Ahorn (Esche), max. 25% Fichte
- Schwarzerlen-Eschenwald: mind. 50% Schwarzerle, max. 25% Fichte
Starke Nachfrage am Holzmarkt soll auch im Wald ankommen
Starke Nachfrage nach Holzprodukten und ein geringerer Schadholzanfall im Jahr 2020 haben in den letzten Monaten zu einer Erholung des Holzpreises geführt. Die gute Erlössituation in der Holzbranche sollte im Sinne der langjährigen Zusammenarbeit auch vermehrt bei den heimischen Waldeigentümern ankommen. Angemessene Rundholzpreise würden erstmals seit Jahren wieder eine einträgliche Waldbewirtschaftung ermöglichen und die Bereitschaft zum regulären Einschlag erhöhen.
Bildquellen
- Lokalaugenschein Wald- und Forstwirtschaft in Oberösterreich: BMLRT/Paul Gruber