Herkunftskennzeichnung auf der Zielgeraden

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Österreichs Landwirtschaft ist mit seinen hohen Umwelt- und Tierhaltungsstandards weltweit und auch in der EU ein Vorreiter. Bis jetzt hat es kein EU-Land in diesem Ausmaß geschafft, eine nationale Herkunftskennzeichnung zu beschließen. Heute am 4. Mai 2022 werden die dafür notwendigen Verordnungen zur Begutachtung nach Brüssel gesendet und wenn formal alles für korrekt befunden wird, auch von der EU-Kommission notifiziert. Ab 2023 soll die Herkunftskennzeichnung dann in Österreich in Kraft treten.

Von der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf die Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier in verarbeiteten Lebensmittel im Supermarkt und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung werden nicht nur die österreichischen Bäuerinnen und Bauern, sondern auch die Konsument/innen profitieren. Der Bauernbund fordert schon jahrelang eine Herkunftskennzeichnung. Nun ist der erste Schritt seitens der österreichischen Bundesregierung gesetzt worden. „Es ist zu begrüßen, dass mit der Herkunftskennzeichnung die Spitzenqualität der österreichischen Lebensmittel noch stärker vor den Vorhang geholt wird und so mehr Transparenz auf unseren Tellern einkehrt. Die Bäuerinnen und Bauern brauchen das Bekenntnis und die bewusste Kaufentscheidung der österreichischen Konsumenten zu heimischen Lebensmitteln. Nur so kann es gelingen den Fortbestand der bäuerlichen Familienbetriebe mit ihren hohen Standards für die Zukunft zu sichern“, betont OÖ Bauernbund-Landesobfrau LRin Michaela Langer-Weninger. Nun ist die EU-Kommission am Zug den österreichischen Vorstoß zu genehmigen.

Bestrahlung von Lebensmitteln

In Österreich ist die Bestrahlung von Lebensmitteln im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gänzlich verboten (Ausnahme: Kräuter und Gewürze; müssen entsprechend gekennzeichnet werden). Die Bestrahlung dient der Konservierung von Lebensmitteln zur Verringerung von gesundheitsschädlichen, lebensfähigen Mikroorganismen. Generell hat die Kennzeichnung von eingeführten bestrahlten Lebensmitteln mit den Worten „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ zu erfolgen. „Die Einführung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung schafft somit für die Konsument/innen einen zusätzlichen Mehrwert. Denn wer rot-weiß-rote Lebensmittel bevorzugt, kann sich sicher sein, dass diese keiner künstlichen Bestrahlung unterzogen wurden“, so Langer-Weninger.

Kennzeichnung in Gastronomie ist nächster Schritt

Mit den beiden ersten Verordnungen zur Herkunftszeichnung im Supermarkt und der Gemeinschaftsgastronomie hat der Bauernbund eine zentrale Forderung der vergangenen Jahre umgesetzt. Im Hinblick auf die Gastronomie erklärt Landesobfrau Michaela Langer-Weninger: „In Oberösterreichs Gastronomie gibt es unter den Wirt/innen bereits ein starkes Regionalitätsbekenntnis, sodass die freiwillige Herkunftskennzeichnung auf den Speisekarten stetig zunimmt. Mit der Genussland-Gastro-Initiative wollen wir diesen Trend noch weiter anheizen – mehr Regionalität und mehr Wirte, die freiwillig die Lebensmittelherkunft ausweisen sind unser Ziel. Wichtiger Partner dabei sind die Konsument/innen. Es freut mich zu sehen, dass sich in den Restaurants immer öfter Gäste danach erkundigen, woher das Schnitzerl, die Forelle oder der Spargel kommt. Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Transparenz und Herkunftswahrheit am Teller – und eine wertvolle Unterstützung der bäuerlichen Produzenten sowie der kleinen Qualitätsmanufakturen.“

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