Notfallzulassungen bei Pflanzenschutzmitteln sind keine Willkür sondern Notwendigkeit
LK Präsident Reisecker korrigiert Falschaussagen über Pflanzenschutz der Grünen Kandidatin Sarah Wiener.
Es stimmt, dass sich die Landwirtschaftskammern nach Abwägung der Risiken für eine begrenzte Zulassung von neonicotinoiden Beizmitteln für Zuckerrübensaatgut in der heurigen Anbausaison ausgesprochen haben. Tatsache ist, der Zuckersektor in Österreich kämpft derzeit um das Überleben. Nach dem Derbrüssler-Debakel des Jahres 2018 und einem Flächenverlust von 10.000 Hektar Anbaufläche, mussten Maßnahmen getroffen werden. Am Spiel steht nicht nur die Zuckerrübenproduktion der Bäuerinnen und Bauern, sondern auch ein vor- und nachgelagerter Wirtschaftssektor mit hunderten Beschäftigten und deren Familien.
Notfallzulassungen auch für den Biolandbau
Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind keine Erfindung der „Agrarlobby“, sondern eine auf EU-Recht und nationalem Recht beruhende, zeitlich begrenzte Maßnahme, Pflanzenschutzmittel einzusetzen, wenn es keine Alternative mehr gibt. Auch die biologische Landwirtschaft braucht diese Notfallzulassungen. Von den 50 Pflanzenschutzmitteln, die 2018 eine Notfallzulassung erhalten hatten, waren 21 Produkte (42 Prozent) für den Biolandbau. 2019 erhielten bis jetzt 30 Produkte eine Notfallzulassung – 13 davon für den Biolandbau.
„Auch der Biolandbau hat Pflanzenschutzprobleme. Wenn nun Frau Wiener medienwirksam das gänzliche Verbot von Notfallzulassungen fordert, möge sie sich auch bei Vertretern der Biolandwirtschaft sachkundig machen“ empfiehlt LK-Präsident Franz Reisecker.
Bildquellen
- Pflanzenschutzmitteln: LK Oberösterreich