Glyphosat-Verbot gefallen

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Bundeskanzlerin Bierlein – Gesetz wird nicht kundgemacht

Das im Juli 2019 von SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste JETZT beschlossene nationale Glyphosat, wurde von Bundeskanzlerin Bierlein nicht kundgemacht. Somit ist das Gesetz aufgehoben.

Presseaussendung Österreichischer Bauernbund, 09.12.2019

„Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist aus gutem Grund auf europäischer Ebene geregelt, damit für die Landwirtschaft in den Mitgliedsstaaten gleiche Bedingungen gelten. Nationale Einzelverbote sind nicht im Sinne europäischer Zulassungsmechanismen. Das Österreichische Parlament muss künftig den vorgegebenen Rechtsrahmen der EU besser berücksichtigen. Damit derartige Pfuschgesetze, wie von SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT im Parlament überhastet beschlossen, vermieden werden. Der bereits im Juli eingebrachte ÖVP-Antrag setzt auf eine konstruktive, nachhaltige aber vor allem rechtssichere Agrarpolitik. Wir stehen für eine Glyphosat-Lösung wie im Bundesland Kärnten jederzeit zur Verfügung.“

Nachstehend weitere Informationen – Stand: 03.12.2019

AUSGANGSLAGE:

Am 3. Juli 2019 wurde mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, den NEOS und der Liste JETZT ein österreichweites Totalverbot für die Anwendung von Glyphosat im National- und Bundesrat beschlossen. Die Zulassung von Pflanzenschutzmittel fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU, weshalb die Gesetzesänderung im Pflanzenschutzmittelgesetz einer Notifikationspflicht bei der EU-Kommission unterliegt. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen dreimonatigen Stillhaltefrist übermittelte die EU-Kommission am Freitag, den 29. November 2019 das mit großem Interesse bereits erwartete Schreiben an Österreich.

INHALT:

Die EU-Kommission kritisiert in ihrem Brief („Bemerkung“) vom 29. November 2019 an Österreich die Vorgangsweise der Notifizierung der Gesetzesänderung. Demnach dürften technische Änderungen wie das Anwendungsverbot von Glyphosat nur als Gesetzesentwurf zur Notifizierung eingereicht werden. Österreich habe aber ein bereits beschlossenes Gesetz, dessen Inkrafttreten vorbehaltlich einer positiven Notifizierung durch die EU-Kommission erfolgen würde, übermittelt. Diese Vorgangsweise wird seitens der EU-Kommission als unrechtmäßig abgelehnt, es sei ein systematischer Verstoß gegen das EU-Recht. Die Kommission stellt in Ihrem Schreiben ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht. Infolge dieser unrechtmäßigen Vorgangsweise hat die Kommission auch keine „ausführliche Stellungnahme“ zum Inhalt der Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes abgeben.

UNSER STANDPUNKT:

Die derzeitige Situation verursacht eine enorme Rechtsunsicherheit für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich, weil es eine derartige Situation noch nie gegeben hat. Noch im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission den Gesetzesentwurf für ein Glyphosat-Totalverbot des Landes Kärnten zurückgewiesen und eine Abänderung verlangt, die schließlich zu einem Teilverbot in der Anwendung von Glyphosat geführt hat. Daher war es naheliegend, dass die EU-Kommission auch den Beschluss von SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT mittels einer „ausführlichen Stellungnahme“ zurückweisen und eine Abänderung verlangen wird. Mit Verweis auf die unrechtmäßige Notifizierung hat die EU-Kommission aber genau diese Stellungnahme nicht abgegeben.

Noch in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage von MEP Alexander Bernhuber im August 2019 betreffend des im Österreichischen Parlament beschlossenen Totalverbots hat die EU-Kommission ein Totalverbot mit Verweis auf den EU-Rechtsrahmen als unionrechtswidrig bezeichnet.

Ebenso enthält eine aktuelle vom Europarechtsexperten Walter Obwexer erstellte EU-rechtliche Bewertung zahlreiche rechtliche Argumente, warum die Gesetzesänderung in Österreich so nicht anwendbar ist.

Die derzeit unklare Rechtslage erzeugt große Unsicherheit in der österreichischen Landwirtschaft, die zu großen wirtschaftlichen Schäden für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern führen kann. Daher wird von Seiten des Bauernbundes eine rasche Klärung der Rechtslage und wenn nötig, ein Einlenken der verantwortlichen Parteien gefordert. Nur so können Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität für das nächste Erntejahr gewährleistet werden.

WIE GEHT ES WEITER:

Bundeskanzlerin Bierlein ist nunmehr gefordert eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Um eine rechtmäßige Vorgangsweise zu ermöglichen, müsste die Bundeskanzlerin wohl eine Rücknahme des Parlamentsbeschlusses verlangen. Nur damit könnte ein ordnungsgemäßes Notifizerungsverfahren durch die Übermittlung eines Gesetzesentwurfs eingeleitet werden. Dem steht entgegen, dass bereits seitens der verantwortlichen SPÖ wie auch von den Grünen, die fehlende Stellungnahme der EU-Kommission als Bestätigung des Glyhphosat-Totalverbotes gewertet wird.

ZITATE:

Max Hiegelsberger: „Diese Situation ist für unsere Bäuerinnen und Bauern eine Katastrophe. Sie brauchen Stabilität. Falls die österreichische Bundesregierung nichts unternimmt, sind die entsprechenden Organisationen gefordert, dies wenn nötig auch einzuklagen, damit endlich wieder Rechtssicherheit für die bäuerlichen Familienbetriebe herrscht.“

Georg Strasser: „Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist aus gutem Grund auf europäischer Ebene geregelt und das soll auch so bleiben. Dieses Pfuschgesetz muss von SPÖ, FPÖ und NEOS im Parlament unbedingt repariert und ordnungsgemäß notifiziert werden. Sollte Bundeskanzlerin Bierlein das Gesetz in Kraft treten lassen, würde sie damit ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen.“

Josef Moosbrugger: „Die Vorgangsweise der Kommission ist absolut unverständlich und scheinheilig. Sie kritisiert zum einen das Zustandekommen des Gesetzes scharf als eindeutig EU-rechtswidrig. Andererseits verschweigt sie sich aber zum Inhalt des Beschlusses. Damit sorgt die Kommission für Rechtsunsicherheit für Bäuerinnen und Bauern und auch für die Republik. Ein rechtskonformes Notifizierungsverfahren wäre nun der einzig richtige Weg.“

Elisabeth Köstinger: „Jetzt ist eingetreten, wovor wir gewarnt haben: Der aktuelle Zustand sorgt für Rechtsunsicherheit in der Landwirtschaft, es drohen Klagen und Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene. Ein Teilverbot für den privaten Gebrauch und sensible Bereiche (Kindergärten, Schulen) wäre der bessere Weg gewesen.“

Quelle: Österreichischer Bauernbund

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