Übergangszeit für Schweinehalter läuft ab – Schweinegesundheitsverordnung (SchwG-VO)

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Die heimischen Schweinehalter sind immer wieder mit der Gefahr von Infektionskrankheiten und Tierseuchen konfrontiert.

Aktuell hängt die Einschleppung der Afrikanische Schweinepest und in die österreichischen Tierbestände wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Bauern und Behörden. Zur Prävention ist daher die Umsetzung der Schweinegesundheitsverordnung geboten. Diese ist bereits seit 2017 in Kraft, bisher bestanden aber noch Übergangsfristen für bestimmte Maßnahmen. Spätestens mit 1. Jänner 2020 müssen diese aber umgesetzt sein.

„Das ist nicht irgendeine Bestimmung, sondern hat auch auf die Vermarktung ganz wesentliche Auswirkungen“, sagt VÖS-Obmann Walter Lederhilger, „im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest ist das Erfüllen der Verordnung eine Voraussetzung, um noch Spielräume zu haben.“ Auch der Versicherungsschutz bei Tierversicherungen ist nur dann gewährleistet, wenn auch die Auflagen der Schweinegesundheitsverordnung erfüllt werden.

Eine Anleitung zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen enthält die Broschüre „Biosicherheit Schwein“ der Landwirtschaftskammer Österreich. Auf der Website des OÖ Bauernbund steht sie zum Download bereit.

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