Jeder sollte wissen, wo sein Essen herkommt

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Der Bauernbund fordert sie seit Jahren, nun kommt allmählich Bewegung ins Spiel: Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln soll Transparenz und Wahlfreiheit schaffen.

Anders als beim Lebensmitteleinkauf tappen Konsumenten und Gäste bei verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsgastronomie fast immer im Dunkeln. Eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier als Hauptzutat wird daher seit Jahren gefordert.

Käsekrainer aus Österreich

Wahlfreiheit auf jedem Teller ermöglichen

„Auf den Speisekarten und in den Großkantinen muss Transparenz einkehren. Die Herkunft der Produkte und auch ihre Produktionsbedingungen müssen nachvollzogen werden können“, ist Agrarlandesrat und Bauernbundobmann Max Hiegelsberger überzeugt. Oberösterreichs Bauern würden höchste Standards erfüllen und damit auch höchste Qualität erzeugen. „Diese muss auch sichtbar sein, damit jeder Wahlfreiheit am Teller hat“, so Hiegelsberger. Im aktuellen Regierungsprogramm hat die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bereits Eingang gefunden. Darin verankert wurde auch, dass die Lebensmittelbeschaffung in öffentlichen Einrichtungen konsequent auf heimische Produkte umgestellt und der Bio­-Anteil schrittweise ausgebaut wird – auf 30 Prozent im Jahr 2025 und 55 Prozent im Jahr 2030. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger rechnet damit, dass die verpflichtende Kennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel „in den nächsten Monaten“ auf den Weg gebracht wird. Landwirtschaftskammer und Bauernbund fordern gemeinsam eine rasche Umsetzung dieses Vorhabens. Auch alle bäuerlichen Interessensvertreter und Institutionen ziehen bei diesem Thema an einem Strang, schließlich ist das ein Weg, um den Wert heimischer Lebensmittel weiter zu steigern.

Heimische Lebensmittel in öffentlichen Großküchen

In der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung sei der Handlungsbedarf akut: In Österreich seien für Landwirtschaft und Verarbeitungsbetriebe in vielen Bereichen zwar höchste Standards vorgegeben, die öffentliche Hand jedoch im eigenen Verantwortungsbereich vielfach nicht bereit, die dadurch höheren Preise in der eigenen Lebensmittelbeschaffung auch zu bezahlen.
„Diese Widersprüche im Verhalten können von den Bäuerinnen und Bauern nicht mehr länger hingenommen werden“, sagt LK­-Präsidentin Michaela Langer­-Weninger. Mit der EU­-Primärzutatenverordnung, die ab April 2020 in Kraft tritt, muss bei einigen Produkten bereits die Herkunft der Hauptzutaten angegeben werden – falls ein Ursprungsland für das Lebensmittel angegeben ist und die primäre Zutat nicht mit diesem übereinstimmt. Beispiel: Bei einer Wurst mit rot­weiß­roter Fahne, die mit Fleisch aus Deutschland erzeugt worden ist, muss angegeben werden, dass das Fleisch aus Deutschland – oder nicht aus Österreich – ist. „Diese Verordnung verbessert den Täuschungsschutz, beseitigt aber meist nicht die Anonymität der Rohstoffherkünfte. Wir brauchen ergänzend wirksame nationale Regelungen zur Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln“, betont Langer­-Weninger.

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