EU-Primärzutatenverordnung seit 1. April gültig

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Seit dem 1. April müssen die Hauptzutaten von verarbeiteten Lebensmitteln gut sichtbar gekennzeichnet sein.

Nun ist es soweit. Seit Jahren ist es ein Ziel des Bauernbundes, die Herkunftsangaben zu verbessern. „Wo Österreich draufsteht, muss auch Österreich drinnen sein“. Konkret müssen zweideutige Herkunftsauslobungen, die freiwillig verwendet werden, durch verpflichtende Ergänzungen täuschungssicher gemacht werden. Ein Etappensieg ist somit gelungen.

Die Herkunft der Hauptzutaten in verarbeiteten Lebensmitteln muss für den Konsumenten rasch erkennbar sein. „Die Konsumenten wollen wissen, was sie kaufen. Nur so können sich Konsumenten ganz bewusst für ein österreichisches regionales Qualitätslebensmittel entscheiden“, so der Landesobmann des OÖ Bauernbundes LR Max Hiegelsberger.

Bis jetzt galt, gemäß EU-Recht: Wird ein Produkt in mehreren Ländern hergestellt, so gilt jenes Land als Ursprungsland, in dem der letzte wesentliche Verarbeitungsschritt erfolgte. Bisher zählte also nicht der Rohstoff, sondern der letzte Verarbeitungsschritt.

Das Spiel mit den rot-weiß-roten Fähnchen und Herzen auf Lebensmitteln ist jetzt zu Ende. Bis zuletzt konnte man dies auf Lebensmitteln aus dem Ausland finden. „Wir, als Bauernbund haben das schon immer beanstandet. Das war eine perfekte Täuschung der Konsumenten. Sie verdienen Ehrlichkeit und Transparenz“, betont Hiegelsberger.

Beispiele aus der Praxis

„Mühlviertler Speck“

  • Wenn Fleisch nicht aus Österreich kommt, muss „Fleisch nicht aus Österreich“ draufstehen, oder „Fleisch aus Deutschland“ oder „Fleisch aus der EU“.
  • Dasselbe gilt, wenn nur eine rot-weiß-rote Fahne als Herkunftshinweis drauf ist.
  • Der verpflichtende zusätzliche Hinweis („Fleisch nicht aus Österreich“) muss immer im gleichen Sichtfeld sein.

„Erdbeerjoghurt“

  • Beispiel: das Erdbeerjoghurt mit Milch aus Österreich enthält Erdbeeren aus Marokko. D.h. es muss angeben werden „Erdbeeren aus Nicht-EU“ oder „Erdbeeren aus Marokko“
  • In der Praxis bedeutet das, ein Erdbeerjoghurt mit einem AMA-Gütesiegel und der Herkunftsangabe „Erdbeeren aus Marokko“

EU-Primärzutatenverordnung ist Erfolg, aber noch nicht das Ziel

Die Herkunft bei Lebensmitteln muss noch viel transparenter ausgelobt werden. Das erfordert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Den dringendsten Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten.

Transparenz für unsere Bauern

Mehr Transparenz ist nicht nur für Konsumenten wichtig, sondern wird auch allen Teilnehmern der Wertschöpfungskette langfristig helfen. „Wir müssen daher weiterhin auf österreichische Qualitätsprodukte setzen, um die bäuerlichen Familienbetriebe zu unterstützen“, so Hiegelsberger abschließend.

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