Pressekonferenz OÖ Bauernbund „Wanderer und Mountainbiker: Mehr Verständnis für die Landwirtschaft gefordert“
In den vergangenen Jahren haben Freizeitsportarten einen Boom erlebt. Gerade die Corona Krise hat die Fahrrad- und E-Bike Verkäufe noch einmal vorangetrieben. Mit dieser Entwicklung geht auch einher, dass durch neue Technik Wege befahren werden können, die bisher außerhalb der konditionellen Möglichkeiten der Freizeitsportler waren. Auf Eigentumsrechte wird dabei oftmals wenig geachtet. So entstehen Wege durch bewirtschaftete Wiesen und Felder. Es wird mitten durch Wälder, auch abseits von bestehenden Wegen, gefahren.
„Bewegen wir uns achtsam und bewusst durch unsere Natur. Sie ist Erholungsraum für uns, aber auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sowie Grundlage unserer Lebensmittelproduktion“, betont Bauernbund-Landesobmann LR Max Hiegelsberger. Denn Wiesen, Weiden und Äcker dürfen etwa während des Futteraufwuchses bzw. auf bebauten und zum Anbau vorbereiteten Äckern nicht betreten werden, so steht das im OÖ Alm- und Kulturflächengesetz. „Viele Menschen denken sich nichts dabei, wenn sie über Wiesen und Weiden gehen oder mit dem Mountainbike fahren. Doch für die Bäuerinnen und Bauern führt dies zu Einbußen in der Futtermenge- und qualität“, erläutert Hiegelsberger.
„Kinderstube“ der Pflanzen- und Tierwelt betroffen
Gerade im Frühling und Frühsommer radeln und wandern die Erholungssuchenden durch die Kinderstube der Pflanzen- und Tierwelt. „Schäden, die in dieser sensiblen Zeit verursacht werden, können nicht mehr rückgängig gemacht werden“, erklärt der Landesobmann des OÖ. Bauernbundes.
Geht es um Freizeitgestaltung in unseren Wäldern ist im Forstgesetz ein allgemeines Betretungsrecht des Waldes für Erholungszwecke verankert. Allerdings bezieht sich das nur auf das Gehen. Radfahren, Mountainbiken und Reiten sind ausgenommen.
„In vielen Fällen ist von einer rechtswidrigen Nutzung oder einer Besitzstörung auszugehen. Zum Teil betrifft es auch verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände. Das Um und Auf muss aber ein konstruktives Miteinander sein. Wie so oft im Leben wirken beiderseitiges Verständnis und Toleranz oftmals Wunder“, so Hiegelsberger.
Hundebesitzer gefordert
Doch auch Hundebesitzer sind aufgefordert ihrer Halterpflicht nachzukommen, ist doch Hundekot für Wiederkäuer-Mägen, also für Kühe und Schafe, sehr gefährlich. Bakterien im Hundekot sind die häufigste Ursache für Abortus bei Rindern.
Ein „Sackerl fürs Gackerl“ ist daher auch außerhalb der Stadt Pflicht. Wenig bringt es jedoch, wenn der Hundekot gemeinsam mit dem Sackerl in der Umwelt entsorgt wird.
Auch Müll stellt eine Gefahr für Nutz- und Wildtiere dar. Immer wieder verenden Tiere qualvoll durch Blechdosen oder Plastikreste im Heu.
„Es sollte selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer den Kot ihres Hundes wegräumen. Schon aus Respekt vor weiteren Spaziergängern und spielenden Kindern. Aber insbesondere, weil die Auswirkungen bei Wiederkäuern dramatisch sind“, erklärt Direktor Wolfgang Wallner.
Vorgeschlagene Wege oft nicht erlaubt
Ein neues Problem stellen die verschiedenen APPS dar, die Mountainbiker und Wanderer für ihre Routenführung verwenden. Diese bieten die Möglichkeit befahrene Routen hochzuladen. Egal ob erlaubt oder nicht. Für weitere Nutzer ist nicht mehr ersichtlich, ob der gewählte Weg zugelassen ist.
In den Nutzungsbedingungen dieser Apps heißt es häufig, dass jeder Nutzer die Möglichkeit hat Touren zu erstellen und für andere Nutzer öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die App Betreiber übernehmen dabei keinerlei Gewähr und Verantwortung.
Der OÖ Bauernbund setzt auf Aufklärung und bittet die Wanderer und Mountainbiker um Einsicht und um Rücksicht in Feld und Flur und um die Wahrung der Eigentumsrechte.
Auch Christian Mayr, Landwirt am Pöstlingberg, erlebt die Freizeitwirtschaft auf seinen Flächen immer intensiver. „Da gehen Leute direkt über die Wiesen und Wälder, lassen überall ihren Müll liegen oder lassen ihre Hunde frei laufen, als ob die Wiese ihnen gehören würde“, erzählt Mayr aus der Praxis.
Bauernbund stellt Infotafel vor
Mit der neuen Infotafel „Bitte nicht betreten oder befahren“, die im Bauernbund-Shop um 10 Euro erhältlich ist, will der OÖ. Bauernbund auf diese Gegebenheiten aufmerksam machen. „Das soll keine Weg-Sperren nach sich ziehen, sondern genau in den Fällen, in denen eigentlich gar keine Wege vorhanden sind, für unsere Mitglieder eine Unterstützung sein, um zu informieren“, endet Hiegelsberger.
Zur Info
- Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters betreten werden.
- Im Wald sind Radfahren und Reiten ohne Zustimmung des Eigentümers nicht erlaubt, das Betreten ist mit Ausnahmen generell erlaubt.
- Bei Wiesen und Feldern ist eine Zustimmung des Eigentümers für das Betreten erforderlich.
- Das Aneignen von Früchten ohne Zustimmung ist nicht erlaubt.
Bildquellen
- : OÖ Bauernbund
- Mountainbiketour in den Alpen: U. J. Alexander - Adobe.Stock / BZ/Fleischanderl