EU einigt sich auf Budget – Plus 35 Mio. Euro für österreichische Land- und Forstwirtschaft

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Es war der zweitlängste EU-Gipfel, den es je gab: Mehr als vier Tage lang verhandelten die 27 Staats- und Regierungschefs über die Finanzierung der Europäischen Union bis 2027 und den Corona-Wiederaufbaufonds. Die EU-Staaten haben sich damit auf das größte Haushalts- und Finanzpaket ihrer Geschichte geeinigt. Insgesamt umfasst das Paket 1,8 Billionen Euro – davon 1.074 Milliarden Euro für den nächsten siebenjährigen Haushaltsrahmen und 750 Mrd. Euro für den Corona-Wiederaufbaufonds. Für die österreichische Land- und Forstwirtschaft bringt die Einigung budgetäre Stabilität für die Jahre bis 2027. Dies ist ein sensationelles Ergebnis und zeigt die große Wertschätzung der Bundesregierung Kurz für die Bauernfamilien in Österreich. Zusätzlich ist es Bundeskanzler Kurz in den Verhandlungen gelungen, den jährlichen Beitragsrabatt Österreichs von 137 Mio. Euro auf 565 Mio. Euro zu vervierfachen. Darüber hinaus konnte eine gerechtere Finanzierung des EU-Wiederaufbaufonds im Sinne Österreichs durchgesetzt werden, indem die Zuschüsse  von 500 Mrd. Euro auf 390 Mrd. Euro reduziert werden konnten.

Der Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union legt den Grundstein für die neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2021 fest. Lange stand die noch von der alten EU-Kommission vorgeschlagene Budgetkürzung für Österreichs Land- und Forstwirtschaft von jährlich 110 Mio. Euro im Raum (insgesamt 770 Mio. Euro in sieben Jahren). Nachdem Bundeskanzler Kurz noch im Wahlkampf den Bauernfamilien zugesichert hat, allfällige Kürzungen auf EU-Ebene national auszugleichen, ist es schließlich gelungen, die drohenden Kürzungen noch in Brüssel abzuwehren. Harte politische Verhandlungen um zusätzliche Agrargelder in Österreich sind damit nicht erforderlich!

Auf die beiden Säulen der GAP teilt sich das agrarische EU-Budget für Österreich im Vergleich zu den Jahren 2014-2020 wie folgt auf: Plus 4,1 Prozent für die Ländliche Entwicklung (plus 23 Mio. Euro pro Jahr) und ein Minus von 2,6 Prozent bei den Direktzahlungen (minus 18 Mio. Euro pro Jahr). In Summe bedeutet das für Österreich ein Plus von rund 35 Mio. Euro EU-Mittel über sieben Jahre (plus 5 Mio. Euro jährlich bzw. plus 0,4 Prozent).

Für den Bauernbund ist der Einsatz für Kontinuität und Stabilität im EU-Budget eines der wichtigsten politischen Anliegen, denn davon ist abhängig, ob der vorbildhafte Weg in der Land- und Forstwirtschaft fortgesetzt und weiterentwickelt werden kann. Der volle Einsatz der Bundesregierung mit Bundeskanzler Kurz und Landwirtschaftsministerin Köstinger für die Bäuerinnen und Bauern haben ein sensationelles Ergebnis in den Budget-Verhandlungen erwirkt und ermöglicht für die Zukunft die Fortsetzung unseres ökosozialen Weges in der Agrarpolitik. Nun ist die deutsche EU-Ratspräsidentschaft am Zug, damit bis Ende Oktober 2020 die allgemeine Ausrichtung der GAP steht. Planungssicherheit und Gewissheit, wie es mit der Land- und Forstwirtschaft in den kommenden Jahren weitergeht, auch um so schnell wie möglich die Corona-Krise bewältigen zu können, stehen an oberster Stelle.

WIE ES WEITERGEHT

Nach der Einigung des Europäischen Rates ist als nächstes das EU-Parlament am Zug. Die Einigung der EU-Regierungschefs ermöglicht einen baldigen Beschluss der Verhandlungen über die GAP-Übergangsjahre bzw. können die Vorbereitungen zur Finalisierung der neuen GAP ab 2021 auf europäischer und nationaler Ebene rasch weitergeführt werden.

ZITATE

Georg Strasser: „Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sein Versprechen durchgesetzt und für die österreichische Land- und Forstwirtschaft ein hervorragendes Ergebnis verhandeln können. Statt einem Minus von 770 Mio. € – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – erhält die Landwirtschaft nun zusätzlich 35 Mio. € im Zeitraum von sieben Jahren. Mit diesem Verhandlungserfolg wird die große Wertschätzung der Bundesregierung für die Land- und Forstwirtschaft auch in Zahlen gegossen.“

Elisabeth Köstinger: „Die Land- und Forstwirtschaft ist unsere Lebensader des ländlichen Raumes. Mit dem Ausbau der ländlichen Entwicklung können wir den österreichischen Weg der Agrarpolitik weiterführen und unsere Erfolgsprogramme, wie die Programme zur Förderung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten und unser einzigartiges Agrarumweltprogramm weiterentwickeln. Damit werden wir auch in Zukunft flächendeckende Landwirtschaft in Österreich möglich machen.“

Max Hiegelsberger: „Auch wenn mittlerweile von einem zweijährigen
Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen GAP im Jahr 2023 ausgegangen wird, brauchen die bäuerlichen Familienbetriebe nun rasch Planungs- und Rechtssicherheit, damit wieder in einem größeren Umfang Investitionen auf den Betrieben getätigt werden können.“

Ergebnisse des Europäischen Rates vom 21. Juli 2020 im Detail:

1. GESAMTPAKET MFR UND „NEXT GENERATION EU“ (laufende Preise)

Mittelvolumen insgesamt rund 2 Billionen €:

– davon MFR 2021 – 2027: rd. 1.210,9 Mrd. €; entspricht rund 1,05 % des BNE der EU-27.

– davon neues Aufbauinstrument „Next Generation EU“: rd. 800 Mrd. € (rd. 0,7 % EU-BNE).

2. MITTELAUSSTATTUNG FÜR DIE GEMEINSAME AGRARPOLITIK (laufende Preise)

Volumen GAP insgesamt rd. 386,6 Mrd. €, davon 378,5 Mrd. € aus dem MFR und 8,1 Mrd. € aus „Next Generation EU“:

– davon erste Säule (Direktzahlungen und Marktausgaben) rd. 291,1 Mrd. € aus dem MFR; entspricht plus 3,4 Mrd. € im Vergleich zu 2014 – 2020 (EU-27 ohne UK)

– davon zweite Säule (Ländliche Entwicklung) rd. 95,5 Mrd. € (davon rund 8,1 Mrd. € aus „Next Gen.“); d. h. plus 2,5 Mrd. € zu 2014 – 2020 (EU-27 ohne UK)

3. FINANZIERUNG GAP NACH 2020 IN ÖSTERREICH (laufende Preise)

– Direktzahlungen in Summe rund 4,7 Mrd. €, also rd. 674 statt bisher 692 Mio. Euro pro Jahr, d. h. minus 18 Mio. € pro Jahr im Vergleich zur vorigen Periode 2014 – 2020 (ursprünglicher EK Vorschlag: -28 Mio. € pro Jahr)

– Ländliche Entwicklung in Summe rund 4,1 Mrd. € EU-Mittel, das sind rd. 585 statt 562 Mio. Euro pro Jahr, d. h. plus 23 Mio. € pro Jahr bzw. rd. +4,1 % zu 2014 – 2020 (ursprünglicher EK Vorschlag: -82 Mio. € p. J.); rd. 346 Mio. € der Gesamtsumme kommen aus dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“

– GAP AT gesamt demnach rd. plus 5 Mio. € pro Jahr bzw. rd. +0,4 % zu 2014 – 2020 (ursprünglicher EK-Vorschlag: -110 Mio. € pro Jahr)

4. INHALTLICHE FESTLEGUNGEN ZUR GAP

Externe Konvergenz der Direktzahlungen

Angleichung der Hälfte des Unterschieds zu 90 % des EU-Durchschnitts der Direktzahlungen pro Hektar in sechs gleichen Schritten ab 2022, proportional von allen MS finanziert. Zusätzlich Garantie eines Mindestwerts von 200 €/ha im Jahr 2022 und 215 €/ha im Jahr 2027 (für die baltischen MS).

„Capping“ der Direktzahlungen

Freiwillige Kürzung der Direktzahlungen ab 100.000 €

– Anwendung nur auf die Basiszahlung

– Abzug der arbeitsbezogenen Kosten im Ermessen der Mitgliedstaaten

Agrarreserve

– Eine Reserve von 450 Mio. € jährlich (zu laufenden Preisen) soll zu Beginn jeden Jahres der Periode 2021 – 2027 eingerichtet werden.

– Erstbefüllung mit ungenutzten Mitteln des Jahres 2020 der bisherigen Krisenreserve.

– Nicht genutzte Beträge werden auf die Folgejahre übertragen.

– Falls die Reserve in Anspruch genommen werden würde, wird sie aus bestehenden Spielräumen (z.B. Umschichtungen) und zweckgebundenen Einnahmen finanziert. Letztes Mittel wäre die Anwendung der Finanzdisziplin.

Flexibilität zwischen den GAP-Säulen

– Transfer von bis zu 25 % in beide Richtungen möglich

– Für MS mit DZ je Hektar unter 90 % des EU-Durchschnitts (<-> externe Konvergenz) sind Transfers aus Säule 2 nach Säule 1 bis zu 30 % möglich

– Für Transfers aus Säule 1 nach Säule 2 zzgl. bis zu 15 % für Agrarumwelt/Klima und 2 % für Junglandwirte möglich, insgesamt also bis zu 37 %

EU-Kofinanzierungsraten LE – maximale EU-Beteiligungen

– Allgemeine ELER-Beteiligungsrate: max. 43 % (derzeitige Periode: 53 %)

– Ausnahmen bis max. 80 % für Agrarumwelt, nicht-produktive Investitionen, LEADER, EIP; max. 65 % für benachteiligte Gebiete (AZ)

– „Übergangsregionen“: max. 60 % ELER-Beteiligungsrate (derzeit: 63 % bzw. für bestimmte Regionen 75 %; EK-Vorschlag sah Streichung der Kategorie vor)

– „Weniger entwickelte Gebiete“: max. 85 % ELER-Beteiligungsrate sowie „Gebiete in äußerster Randlage“ bzw. Inseln: max. 80 % ELER-Beteiligungsrate (derzeit: max. 85 %)

Climate Mainstreaming

– Mindestens 30 % Anteil von MFR & Next Gen. für klimarelevante Ausgaben

– Erwarteter klimarelevanter Anteil der GAP-Ausgaben: 40 %

Quelle: Österreichischer Bauernbund

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