Oberösterreich-Plan präsentiert – Investförderung stärkt bäuerliche Familienbetriebe

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – wie wir sie gerade erleben – ist die Bereitschaft Investitionen zu tätigen wichtig. Der Oberösterreich-Plan ist ein 1,2 Milliarden Euro schweres Paket, um Oberösterreich wieder stark zu machen.

Eine wichtige Basis für die ländlichen Regionen Oberösterreichs ist die Land- und Forstwirtschaft. Der Oberösterreich-Plan sieht für die Landwirtschaft insgesamt 15 Millionen Euro an Investförderung vor. „Die Bäuerinnen und Bauern können ab dem 1. Jänner 2021 um eine Investitionsförderung ansuchen. Das Geld ist seitens des Landes gut investiert. Denn jeder Euro dieser Investitionsförderung fließt fünfmal in die heimische Wirtschaft zurück. Der Wunsch zu investieren, ist bei den Betriebsführern deutlich vorhanden“, betont OÖ Bauernbund Landesobmann LR Max Hiegelsberger.

Investitionsschwerpunkte

Der Schwerpunkt der Investitionsförderung wird auf bauliche Investitionsvorhaben und Mechanisierungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung liegen. Zusätzlich ist in der Investitionsförderung die Erhöhung der Fördersätze für tierfreundliche Stallhaltungen und Sektoren mit geringer Selbstversorgung, wie etwa im Putenbereich vorgesehen. „Die Investitionsförderung ermöglicht die Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe an zukünftige produktionstechnische Anforderungen. Zu diesen gehört auch die Förderung des bodennahen Ausbringens des Wirtschaftsdünger“, erklärt Hiegelsberger.

Die österreichische Landwirtschaft hat sowohl beim Tierwohl als auch bei der Qualität der Lebensmittel weltweit die höchsten Standards. Die Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ weist Österreich unter 50 Staaten weltweit mit dem Platz 1 hinsichtlich der Tierwohlstandards aus. Ebenso in der Kategorie der am nachhaltigsten produzierenden Landwirtschaft nimmt Österreich global eine Vorreiterrolle ein. 

„Oberösterreich als Tierhaltungsbundesland Nummer 1 kommt damit eine bedeutende Rolle zu. Die Förderung von tierfreundlicheren Haltungssystemen ist zukunftsweisend. Die höheren Standards führen aber auch zu höheren Produktionskosten und folglich auch zu höheren Produktpreisen, die von den Konsumentinnen und Konsumenten auch mitgetragen werden müssen“, gibt Hiegelsberger zu bedenken.

Link zu: Nähere Details zur OÖ Investitionsförderung

Kombinationsmöglichkeit mit Covid-19 Investitionsprämie

Die Antragsstellung für die oberösterreichische Investitionsförderung wurde mit 31.12.2019 beendet. Die bundesweit als Covid-Maßnahme ins Leben gerufene aws-Förderung läuft noch bis 28.02.2021. „Durch die schnelle Wiedereröffnung am 1.1.2021 können die Bäuerinnen und Bauern die Investitionsförderung mit der Covid-19 Investitionsprämie kombinieren und profitieren somit aus beiden Fördermaßnahmen“, so Hiegelsberger.

Die Maßnahmen der Invest-Förderung im Detail

Die Förderung und Entwicklung des Ländlichen Raumes ist ein Schwerpunkt der Europäischen Union. Die Strategie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zielt auf eine nachhaltige Landbewirtschaftung ab, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und die vielfältigen Serviceleistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft zu garantieren.

Für besonders tierfreundliche Stallhaltung und in Sektoren mit besonderem Handlungsbedarf gelten erhöhte Fördersätze. Demgegenüber steht der Ausschluss einzelner Haltungssysteme, die nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen:

  • Ab 2021 Erhöhung des Fördersatzes für besonders tierfreundliche Stallhaltung auf 35 Prozent für Stallbauten in der Schweinehaltung und in der Putenmast.
  • In der Maßnahme Verbesserung der Umweltwirkung (Fördersatz 40 Prozent) werden zusätzlich der Erwerb von Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inklusive Gülleverschlauchung und von Gülleseparatoren gefördert.
  • Ab 2021 keine Förderung mehr für Neubau von Anbindeställen
  • Ab 2022 keine Förderung für Neubau nach gesetzlichem Mindeststandard in der Ferkelaufzucht, Schweinemast und Rindermast.
  • Neuer, gehobener Förderstandard betrifft Platzangebot, Buchtengrößen, Strukturierung, Liegeflächen mit geringerer Perforation, Beschäftigungsmaterial und Kühlung. In der Rindermast sind gummierte Spalten als weiche Liegefläche notwendig.

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