BIO-Weideregelung – Übergangsjahr 2021 bestätigt

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Mit dem Schreiben der Europäischen Kommission an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz haben BIO-Bäuerinnen und Bauern in Österreich nun Klarheit hinsichtlich der BIO-Rahmenbedingungen für das Jahr 2021 erhalten.

„Viele BIO-Bäuerinnen und Bauern haben sich in den letzten Wochen und Monaten die Frage gestellt, welche Bestimmungen für ihren Betrieb im kommenden Jahr gelten. Nach längeren Verhandlungen konnten wir die für dieses Jahr geltenden Regelungen für die Weide auf das nächste Jahr ausdehnen. Mit dem vorliegenden Antwortschreiben haben wir nun endlich Rechtssicherheit“, erklären die beiden zuständigen Minister Elisabeth Köstinger und Rudolf Anschober.

Klare Rahmenbedingungen geschaffen

Mit dem BIO-Audit 2017 verlangte die Europäischen Kommission Änderungen der Rahmenbedingungen für die biologische Landwirtschaft in Österreich. Gleichzeitig tritt die neue BIO-Verordnung aufgrund einer Verschiebung erst mit 2022 in Kraft. Die beiden zuständigen Ministerien, in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich und BIO AUSTRIA, verständigten sich auf eine schrittweise Heranführung der betroffenen Betriebe an die neuen BIO-Regelungen. Mit einer Übergangsregelung in Bezug auf die Weideverpflichtung für das Jahr 2020, die nun auf das Jahr 2021 verlängert wurde, wurden klare Rahmenbedingungen geschaffen. Im Jahr 2020 musste jeder Bio-Betrieb, der Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde hält, mindestens eine raufutterverzehrende Großvieheinheit (RGVE) pro Hektar weidefähiger Fläche oder zumindest 50% der RGVE in der Vegetationsperiode den Zugang zu Weide ermöglichen, wann immer es die Umstände wie Witterungs- und Bodenbedingungen erlaubten. Zusätzlich sind Biobetriebe dazu verpflichtet, allen Tieren Zugang zu Freigelände (Auslaufflächen) anzubieten. Bezüglich der Ausgestaltung und des Ausmaßes der Überdachung von Auslaufflächen konnte man sich ebenfalls auf den von Österreich eingebrachten Vorschlag einigen.

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