Verlustersatz für Erdäpfelbauern – ab 08.03.2021

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind auch einige landwirtschaftliche Sektoren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie gibt es den Verlustersatz, der die größten Verluste abfedern soll.

Bisher konnten bereits Schweine- und Weinbauern den Verlustersatz beantragen. Ab Montag, den 08.03. ist nun auch eine Beantragung für die Kartoffelbauern (Speise- und Saatkartoffel) online möglich.

Für den gesamten Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft stellt die Bundesregierung insgesamt bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

„Die Corona-Krise hat zu einer Vollbremsung im Tourismus geführt. Besonders die Bäuerinnen und Bauern, die direkt an die Gastronomie liefern, bekommen die Folgen sehr schmerzhaft zu spüren. Der Verlustersatz soll die größten Einbußen abfangen“, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Am Bild: LW-Ministerin Elisabeth Köstinger, Franz Wanzenböck, Obmann Interessengemeinschaft Erdäpfelbau und Anita Kamptner, Geschäftsführerin Interessengemeinschaft Erdäpfelbau

Wer kann den Verlustersatz beantragen?

  • Landwirtschaftliche Betriebszweige, die im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben.
  • Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate des Vorjahres.
  • Die Verlustermittlung erfolgt auf pauschale Weise auf Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen.
  • Die Förderobergrenze liegt bei 100.000 Euro für jeden Betriebszweig.
  • Zusätzlich ist eine beihilferechtliche Obergrenze von 225.000 Euro je Landwirt zu beachten.

Berechnungsmodell auf Basis des Deckungsbeitrages:

  • Rückgang von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags eines Betriebszweigs um antragsberechtigt zu sein.
  • Dieser wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt und muss daher für den Betriebszweig pauschal berechenbar sein.
  • Zuschuss in der Höhe von 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes.

Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.

Zitat von Franz Wanzenböck, Obmann Interessengemeinschaft Erdäpfelbau:

„Viele heimische Erdäpfel gehen an die Gastronomie. Der Wegfall des Winter- und Städtetourismus in den letzten Monaten hat den Absatz dieser Erdäpfel stark reduziert. Der Erzeugerpreis für Erdäpfel der Ernte 2020 lag im Schnitt bei 13,4€/dt – das ist fast die Hälfte weniger als im Jahr davor. Der Verlustersatz Kartoffeln hilft den Speise- und vorgelagerten Saatkartoffelbauern- und bäuerinnen den erlittenen Verlust abzufedern.“

Bildquellen

  • : BMLRT/Christian Lendl