Verlustersatz für Legehennenbetriebe: Start 25. Mai 2021

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind auch einige landwirtschaftliche Sektoren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie gibt es den Verlustersatz, der die größten Verluste abfedern soll.

Bisher konnten bereits Schweine- Wein- und Kartoffelbauern den Verlustersatz beantragen. Ab Dienstag, den 25.05. ist nun auch eine Beantragung für die Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment online möglich.

Für den gesamten Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft stellt die Bundesregierung insgesamt bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Wer kann den Verlustersatz beantragen?

  • Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment, die im Betrachtungszeitraum von Februar 2021 bis Mai 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben.
  • Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate des Vorjahres. (Betrachtungszeitraum von Februar 2021 bis Mai 2021)

Berechnungsmodell auf Basis des Deckungsbeitrages:

  • Rückgang von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags eines Betriebszweigs um antragsberechtigt zu sein.
  • Dieser wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt und muss daher für den Betriebszweig pauschal berechenbar sein.
  • Zuschuss in der Höhe von 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes.
  • Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.

„Der Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft ist für jene Branchen sehr wichtig, die große Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Gerade Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment haben den Wegfall der Gastronomie zu spüren bekommen, daher benötigen sie jetzt Unterstützung. Sie können ihren Einkommensverlust einreichen und bekommen 70 Prozent als einmaligen Zuschuss ersetzt„, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

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