LR Hiegelsberger: Umsetzung der Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken auf Schiene

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels ist besonders in Österreich sehr stark ausgeprägt. Drei große Ketten beherrschen mehr als drei Viertel des heimischen Lebensmittelmarktes. Dem wird jetzt Einhalt geboten.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken ist ein großer Erfolg für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern. Denn gerade sie leiden häufig unter dem Druck des Handels und waren diesem bisher gänzlich ausgesetzt.

„Wir brauchen Fairness für die bäuerlichen Familienbetriebe. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie stärkt sowohl die heimischen Bäuerinnen und Bauern als auch die Lieferanten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel“, erklärt OÖ Bauernbund-Landesobmann LR Max Hiegelsberger.

In Zukunft wird es daher für den Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr so einfach sein, seine unfairen „Spielchen“ am Produzenten bzw. Lieferanten auszuüben. Denn mit der Umsetzung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes (geht heute in Begutachtung) wird einerseits für Unternehmen die Einhaltung eines Fairnesskataloges verpflichtend und andererseits eine Ombudsstelle für heimische Bäuerinnen und Bauern, Verarbeiter und Produzenten eingerichtet. „Gerade die Schaffung einer Beschwerdestelle, welche ab 2022 ihre Arbeit aufnehmen wird, ermöglicht es vor allem den kleineren Akteuren rasch und unkompliziert eine Beschwerde einzureichen. Die bäuerlichen Produzenten brauchen dabei keinerlei Angst vor eventuellen Repressalien, beispielsweise durch die Auslistung ihrer Erzeugnisse zu haben“, bekräftigt Hiegelsberger.

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