Ökosoziale Steuerreform – CO2-Bepreisung wird den Bauern kompensiert

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Die Ökosoziale Steuerreform wurde heute Donnerstag, 20.01.2022 im Parlament beschlossen und nun schrittweise umgesetzt.

Speziell der Land- und Forstwirtschaft, generell dem ländlichen Raum, hat die türkis-grüne Bundesregierung eine Entlastung versprochen. Wovon künftig tausende Bäuerinnen und Bauern profitieren werden:

1.Kompensation der CO2-Bepreisung von Diesel für Traktoren und Landtechnik. Pauschale/Hektar.

2. Sonder-Investitionsprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“. Künftig sollen mehr Strom für den Eigenbedarf aus gebäude- und betriebsintegrierten Photovoltaik-Anlagen samt Speicheranlagen bezogen werden. Dafür stehen bis 2025 jährlich 25 Millionen Euro bereit.

3. Offensive „Sauber-Heizen“. Mit je 90 Millionen Euro Direktförderung für „Raus aus Öl und Gas für die Jahre 2022 und 2023.

4. CO2-Härtefallregelung. Bis zu 100 Millionen Euro Entlastung für besonders belastete Betriebe.

5. Befreiung Eigenstromsteuer für erneuerbare Energie. Etwa aus Windrädern. Entlastung bis zu 60 Millionen Euro.

6. Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag wird der Familienbonus von 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht. Der Kindermehrbetrag je Kind und Jahr wird von 250 auf 450 Euro angehoben.

7. Reduktion Sozialversicherungsbeiträge zur Entlastung der Bäuerinnen und Bauern. Eine Entlastung von 15 Millionen Euro.

8. Regionaler Klimabonus in vier Stufen von jährlich 100 Euro in Wien bis 200 Euro im verkehrstechnisch wenig erschlossenen ländlichen Raum. Für Kinder 50 Prozent-Aufschlag auf den Bonus.

9. Erhöhung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.

10. Öko-Bonus-Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen. Entlastung pro Jahr: 350 Mio. Euro.

11. CO2-Härtefallregelung. Bis zu 100 Millionen Euro Entlastung für besonders belastete Betriebe.

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Quelle: Österreichische BauernZeitung

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