EU-Verbot für Sikawild bedroht bäuerliche Existenzen: Oberösterreichs Wildtierhalter fordern praxisnahe Ausnahmeregelung

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Landwirtschaft, Tierwohl und regionale Wertschöpfung stehen auf dem Spiel

Mit der Aufnahme des Sikawildes in die Liste invasiver gebietsfremder Arten der Europäischen Union im August 2025 steht die Zukunft zahlreicher bäuerlicher Familienbetriebe auf dem Spiel. Nach Ablauf der Übergangsfrist im August 2027 darf Sikawild grundsätzlich weder gehalten noch gezüchtet oder vermarktet werden. Gemäß der EU-Verordnung ist innerhalb der Übergangsfrist eine Vermehrung der Tiere nicht mehr zulässig. Österreichweit sind rund 250 Betriebe betroffen, rund 90 davon in Oberösterreich.

Der OÖ Bauernbund, Landwirtschaftskammer Oberösterreich und der Verband landwirtschaftlicher Wildtierhalter setzen sich deshalb gemeinsam für eine Ausnahmeregelung (gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) ein, die den Fortbestand bestehender Sikawildbetriebe ermöglichen soll.

LK-Präsident Franz Waldenberger betont:

 „Viele Betriebe haben auf Basis der geltenden Rechtslage erhebliche Investitionen getätigt und neue Einkommensstandbeine aufgebaut. Es kann nicht sein, dass bäuerlichen Familien innerhalb weniger Jahre die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Wir brauchen eine praktikable Lösung für die bestehenden Betriebe.“

Zukunftsprojekt der Familie Schlager am Huebmergut in Gefahr

Wie einschneidend die Entscheidung der EU ist, zeigt das Beispiel der Familie Schlager aus Rutzenmoos im Bezirk Vöcklabruck. Nachdem die Milchabholung am Betrieb aufgrund der Anbindehaltung eingestellt wurde, suchte die Familie im Zuge der Hofübergabe nach einer neuen Perspektive für ihren kleinstrukturierten Betrieb.

Nach intensiver Vorbereitung entschied man sich für die Haltung von Sikawild und die Direktvermarktung von hochwertigem Wildfleisch. Investitionen in moderne Gehege, Stallungen sowie einen Schlacht- und Zerlegeraum sollten die Zukunft des Betriebes absichern. Nun steht dieses Zukunftsprojekt vor einer ungewissen Zukunft.

v.l.: Landwirtschaftskammerrat ÖR Josef Kogler, Hans-Peter Pfeffer – Obmann Bundesverband Österreichischer Wildhalter, Bernadette Watzenböck – Obfrau der landwirtschaftlichen Wildtierhalter Oberösterreich und Salzburg, Markus Schlager, Landwirtschaftskammerrätin Margareta Hüthmair, LK-Präsident Franz Waldenberger und OÖ Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner

Sikawildhalter Markus Schlager sagt:

 „Wir haben uns bewusst für die Sikawildhaltung entschieden und viel in diesen Betriebszweig investiert. Dass nun ein Verbot droht, ist für uns wirtschaftlich und emotional eine enorme Belastung. Unsere Tiere gehören für die ganze Familie zum Alltag, besonders unsere Kinder haben eine enge Beziehung zu ihnen aufgebaut.“

Sikawild seit über 100 Jahren in Österreich

Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wird seit mehr als einem Jahrhundert in Österreich gehalten. Heute leben rund 6.000 bis 7.000 Tiere auf etwa 250 landwirtschaftlichen Betrieben. Nur zwei kleinere Populationen kommen freilebend in den Donau-Auen vor.

Bernadette Watzenböck, Obfrau der landwirtschaftlichen Wildtierhalter Oberösterreich und Salzburg, warnt:

„Eine kurzfristige Umstellung auf andere Wildarten ist in vielen Fällen nicht möglich, da nicht genügend Tiere bzw. Zuchtmaterial vorhanden sind. Weiters würde eine Umstellung zwangsläufig zu längeren Produktionsunterbrechungen führen, wodurch Einkommensverluste entstehen würden. Die Betriebe brauchen Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Falls es zu keiner positiven Lösung kommt, befürchten wir zusätzlich erhebliche Marktverwerfungen, wenn tausende Tiere innerhalb kurzer Zeit vermarktet werden müssten.“

Ausnahmegenehmigung gefordert

Um die Zukunft der Betriebe zu sichern, brachte der OÖ Bauernbund durch Landwirtschaftskammerrätin Margareta Hüthmair bereits im März 2026 einen Resolutionsantrag in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich ein. Darin wird sowohl eine nationale Lösung als auch eine Ausnahmegenehmigung auf Basis der EU-Verordnung gefordert.

„Der gemeinsame Einsatz des OÖ Bauernbundes, der Landwirtschaftskammer Oberösterreich und des Verbandes landwirtschaftlicher Wildtierhalter brachte bundesweit den Stein ins Rollen.

Mir ist es ein Anliegen, dass das Sikawild bleibt und die bestehenden Betriebe weiter wirtschaften können. Neben der Erzeugung von hochwertigem Fleisch leisten diese Betriebe auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer gepflegten Kulturlandschaft. Denn gerade in Steillagen und auf eher extensiv geführten Flächen eignet sich das Sikawild besonders gut“, betont Hüthmair.

Gemeinsamer Einsatz für die bäuerlichen Familienbetriebe

Das EU-Recht sieht Ausnahmeregelungen vor, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen, nachgewiesen werden kann. Österreich setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für eine entsprechende Ausnahme ein.

Grundlage für den Antrag an die Europäische Kommission für eine Ausnahmeregelung ist die vollständige Erhebung aller betroffenen Betriebe. Dazu gab es eine Einmeldefrist, die am 10. August 2026 endete. 203 Sikawild-Betriebe haben sich gemeldet.

Die dabei gesammelten Daten werden gemeinsam mit dem österreichischen Antrag an die Europäische Kommission übermittelt. Nach einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission können die Betriebe bei der jeweils zuständigen Landesbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

„Derzeit setzt sich Bundesminister Norbert Totschnig gemeinsam mit dem Bundesverband österreichischer Wildhalter, bei der Europäischen Kommission, intensiv für eine Ausnahmegenehmigung ein. Wenn eine Ausnahmegenehmigung erreicht werden sollte, dann werden davon aber nur jene Betriebe profitieren, die sich gemeldet haben.

Sollte es jedoch seitens der EU keine Ausnahmegenehmigung geben, dann würde der Gesamtschaden hochgerechnet auf die 203 gemeldeten Betriebe ca. 30,3 Millionen Euro betragen. Pro Betrieb wäre das im Schnitt ein Schaden von rund 150.000 Euro. Für Oberösterreichs Sikawildhalter würde das in Summe einen Schaden von 13,4 Millionen Euro ergeben.

Weiters wird im Falle eines negativen Schreibens eine deutliche Verlängerung der Übergangsfrist gefordert. Die derzeit vorgesehenen zwei Jahre sind für viele Betriebe zu kurz“, so Waldenberger.

Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner unterstreicht die Bedeutung der Branche:

 „Die Sikawildhaltung ist für viele Familienbetriebe ein wichtiger Einkommenszweig und ein Beispiel für erfolgreiche Diversifizierung. Wer regionale Lebensmittelproduktion und bäuerliche Wertschöpfung stärken will, darf diese Betriebe jetzt nicht im Stich lassen.“

Landwirtschaftskammerrat Josef Kogler erklärt:

  „Unsere Betriebe produzieren hochwertiges regionales Wildfleisch und haben viel Know-how aufgebaut. Die Gehegehaltung unterscheidet sich wesentlich von freilebenden Beständen und ist in Österreich sicher. Diese Besonderheiten müssen bei der Entscheidung berücksichtigt werden.“

LK-Präsident Franz Waldenberger hält abschließend fest:

 „Es geht hier nicht nur um eine Tierart, sondern um bäuerliche Existenzen, regionale Lebensmittelproduktion und die Zukunft vieler Familienbetriebe. Das Potential für Wildfleisch ist in Österreich jedenfalls gegeben. Der österreichische Wildfleischbedarf beträgt 9.000 Tonnen. Aktuell werden jedoch nur 4.000 Tonnen produziert, wenn man das Fleisch aus Jagd und Wildtierhaltung zusammenzählt.

Unser gemeinsames Ziel ist daher klar: Wir wollen den bestehenden Sikawildbetrieben auch über 2027 hinaus eine Perspektive geben.“

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