Landwirtschaft durch Steuerreform entlasten

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

LK-Vollversammlung diskutiert Steuerreform, Kuh-Urteil und Lebensmittelpreise.

Bei der für 2020 bis 2022 anstehenden Steuerreform müssen die Interessen der Bäuerinnen und Bauern entsprechend berücksichtigt werden, vor allem im Bereich der Sozialversicherung, waren sich die Funktionärinnen und Funktionäre bei der heutigen Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich einig.

Viele kleinere bäuerliche Betriebe können die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Die hohe Mindestbeitragsgrundlage bei der pauschalen Beitragsberechnung und die noch höhere Mindestbeitragsgrundlage sowie ein dreiprozentiger Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption belasten vor allem Kleinbetriebe mit untragbaren Kosten. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage mit der gewerblichen Sozialversicherung und eine generelle Entlastung bei den Beitragssätzen für alle Betriebe.

„Um die bestehende Nachfrage nach heimischen Produkten weiterhin decken zu können braucht es zudem eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Saisonarbeitskräfte nach dem Modell der 70-Tage-Reglung in Deutschland. Ansonsten ist die Versorgung mit heimischem Obst und Gemüse mittelfristig massiv in Gefahr“, warnte LK-Präsident Franz Reisecker.

Es braucht in einem weiteren Schritt der Steuerreform ab 2022 auch dringend steuerliche Entlastungen für die heimischen bäuerlichen Betriebe im Betriebsmittelbereich, um die Rohstoffversorgung der Lebensmittelwirtschaft auch mittel- und längerfristig sicherstellen zu können. 

Kuh-Urteil: Sicherheit für die Almbauern und Eigenverantwortung der Wanderer gefordert

Das Urteil aufgrund einer tödlichen Kuh-Attacke im Sommer 2014 sorgte auch innerhalb der Landwirtschaft für Aufregung und wurde in der Vollversammlung intensiv diskutiert. Dieses Urteil, das einen Landwirt in erster Instanz zu einer Schadenersatzzahlung von 490.000 Euro verurteilt, sorgt für massive Verunsicherung innerhalb der Almbäuerinnen und Almbauern. Eine Folge daraus kann sein, dass die Landwirte ihren Grund und Boden nicht mehr für die allgemeine Nutzung zur Verfügung stellen. Eine verpflichtende Einzäunung und die Erhaltung wäre für die Landwirte unzumutbar und nicht finanzierbar.

Es braucht daher klare Regeln für ein gedeihliches Miteinander auf den Almen und das Zusammenspiel von Mensch und Tier. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert in einer einstimmig beschlossenen Resolution die Bundesregierung auf, klare gesetzliche und österreichweit einheitliche Regelungen im Rahmen einer Novelle des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) zu schaffen, um das Miteinander auf den Almen weiterhin sicherzustellen. Präsident Franz Reisecker plädiert: „Unsere Almen sollen weiterhin wirtschaftlich genutzt und Erholungsraum für alle bleiben können. Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung aber auch Rechtssicherheit für unsere Almbäuerinnen und Almbauern sind dafür unerlässlich.“ Den von der Bundesregierung angekündigten „Aktionsplan für sichere Almen“ begrüßten die Funktionärinnen und Funktionäre ausdrücklich. „Die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen halte ich für eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme, um das richtige Verhalten auf Almen und Weiden übersichtlich und leicht verständlich zu erklären“, so Präsident Reisecker. Für die Alm- und Weidebauern ist ein Ratgeber geplant, der erläutert, wo ihre Verantwortung liegt, welche Maßnahmen sie setzen müssen und wo die Verantwortung der Gäste beginnt.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen soll der Aktionsplan für sichere Almen auch die Vereinheitlichung von Versicherungslösungen als Ziel haben. „Wir werden als Landwirtschaftskammer gemeinsam mit den Bundesländern eine Evaluierung der Modelle und eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten, damit der beste Versicherungsschutz für die Landwirtschaft gewährleistet ist“, so Reisecker.

LK Oberösterreich fordert Transparenz bei Lebensmittelpreisen

Für die Berechnung der heimischen Inflationsrate wird ein repräsentativer Warenkorb aus verschiedenen Gütern herangezogen. Der Anteil von Lebensmitteln in diesem Warenkorb ist im Lauf der Jahre zusammengeschrumpft und beträgt nur noch 11 Prozent. Bisher werden die Preisdaten von 40.000 Produkten im Handel durch die Statistik einmal im Monat an Stichtagen kontrolliert. Präsident Franz Reisecker betont: „Damit können tagesaktuelle Rabatte, Abverkäufe etc. aber nicht vollständig bei der Berechnung der Inflation berücksichtigt werden. Die vom Handel erfassten Preisdaten bilden somit nicht die tatsächlichen Preise für Lebensmittel ab, die durch Rabattaktionen oder Mengenvergünstigungen laufend verzerrt werden. Die Preiswahrheit und somit auch die Transparenz bei den Endkunden fehlt.“ Aus diesem Grund fordert die Landwirtschaftskammer Oberösterreich in einer einstimmig beschlossenen Resolution, dass die Statistik Austria die Preisentwicklungen im Lebensmittelhandel künftig noch genauer abbildet. Eine neue Verbraucherpreisindex-Verordnung soll der Statistik erlauben, auf die Scannerdaten der großen Supermarktketten zuzugreifen. Präsident Franz Reisecker ist überzeugt: „Wir brauchen eine neue Methodik, die echte Transparenz in die Einkaufsrealität der Konsumenten und die Kostenstruktur des Handels bringt. Damit wäre besser ersichtlich, was Lebensmittel den Endkunden tatsächlich kosten, und dass diese nicht zu den Preistreibern im Warenkorb gehören.“

Bildquellen

  • LK-Vollversammlung: LK OÖ