Entlastungs- und Investitionspaket: 400 Mio. Euro für die Land- und Forstwirtschaft

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Die Corona-Krise hat die Bedeutung flächendeckender Land- und Forstwirtschaft in Österreich einmal mehr aufgezeigt.

Um die Versorgungssicherheit unseres Landes, sowohl mit Lebensmitteln als auch mit Holzprodukten, in Zukunft garantieren zu können, braucht es eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft.

Jeder einzelne der bäuerlichen Familienbetriebe ist wichtig, um die Produktion von hochqualitativen Lebensmitteln und die Bewirtschaftung unserer Wälder sicherzustellen.

Gleichzeitig sehen sich die Land- und Forstwirte mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert:
o Die Preise für land- und forstwirtschaftliche Produkte stagnieren.
o Die Einkommen der Land- und Forstwirtschaft gehen zurück.
o Bäuerinnen und Bauern sind Hauptbetroffene des Klimawandels.
o Die Auswirkungen sind deutlich spürbar: Durch die enorme Trockenheit und die fehlenden Niederschläge sind gerade auch unsere Wälder in ernster Gefahr.

Die Bundesregierung, allen voran Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, hat daher im Rahmen der Regierungsklausur ein Entlastungs- und Investitionspaket von 400 Mio. Euro für die Land- und Forstwirtschaft geschnürt.

Konkrete Maßnahmen – Entlastung (bereits rückwirkend mit 1.1.2020; in Summe ca. 50 Mio. Euro):

  1. Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage
     Eine Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemein gültige Niveau für Versicherte.
     Für Einheitswertbetriebe ergibt sich dadurch ein Entlastungsvolumen von bis zu 320€ pro Betrieb und Jahr, für Optionsbetriebe bis zu 930€ pro Betrieb und Jahr.
  2. Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13% auf 10%
     Diese Maßnahme führt bei den betroffenen bäuerlichen Pensionistinnen und Pensionisten zu einer durchschnittlich 450€ höheren Pension pro Person und Jahr.
  3. Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftige Kinder bis zum 27. Lebensjahr
     Durch die Anhebung (durch Beiträge des Bundes gedeckt) wird ein zusätzlicher Anreiz zur Betriebsübernahme geboten. Die Höhe der Entlastung richtet sich nach dem Einheitswert des Betriebes.
     Bei einem Einheitswert von 20.000 Euro beträgt die Entlastung rund 1.140 Euro pro Person und Jahr, bei einem Einheitswert von 40.000 Euro entspricht das 1.590 Euro pro Person und Jahr und bei einem Einheitswert von 80.000 Euro sind es 2.050 Euro.
  4. Streichung des Solidaritätsbeitrages der Pensionisten auf alle Pensionen in Höhe von 0,5%
     Der Solidaritätsbeitrag wird ausschließlich von bäuerlichen Pensionen abgezogen.
    Von dieser Maßnahme profitieren deshalb alle bäuerlichen Pensionistinnen und Pensionisten.
  5. Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000€ und zukünftige Valorisierung
     Die derzeit geltende Grenze von 33.000€ zur Zuordnung von Nebentätigkeiten zur Land- und Forstwirtschaft orientiert sich an der Grenze für Kleinunternehmer, bis zu der diese Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer gegenrechnen können. Diese Grenze wurde seit mehr als zehn Jahren nicht mehr angehoben und ist daher nicht mehr zeitgemäß, auch vor dem Hintergrund, dass die Grenze für Kleinunternehmen bereits angehoben wurde.
     Durch die Anhebung profitieren unter anderem landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank oder Kommunaldienstleistungen, weil sie die Nebentätigkeiten bis zur neuen Grenze im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
    ausführen können.
  6. Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (=Gewinnglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen
     Um schlechte Ernten und Marktpreise, unter anderem als Folge der Auswirkungen des Klimawandels, steuerlich besser ausgleichen zu können, soll die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen nicht mehr jahresweise, sondern auf Antrag über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen (Gewinnglättung über 3 Jahre).
  7. Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht
     Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemeingültige
    Umsatzgrenze aller Unternehmen von 550.000 auf 700.000 (davor nur
    Landwirtschaft bei 550.000) angehoben. Die Einheitswertgrenze von 150.000€, die
    nur für die Land- und Forstwirtschaft gilt, wird abgeschafft.
  8. Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert
     Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für:
    o 10 Hektar Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst
    o 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten
    o 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche
     Diese Grenzen wurden 2012 zusätzlich eingeführt. Aufgrund der seither eingetretenen Preis- bzw. Einkommensentwicklung sind diese Grenzen sachlich nicht mehr gerechtfertigt, wenn es den gleichen Betrieben wie damals möglich sein soll, die Vollpauschalierung anzuwenden.
  9. Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinien im Bereich des Einheitswerts
     Die bestehenden Hektarsätze beim Einheitswert werden bei Kalamitätsschädigung angepasst. Bei Antrag auf Wertfortschreibung (bei bestehenden Wertfortschreibungs-Grenzen) erfolgt eine Reduktion der bestehenden Hektarsätze um 30%, wenn die Waldfläche zumindest zu 20% durch eine Kalamität geschädigt ist.
  10. Teilpauschalierung – Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben
     Im Falle einer Kalamitätsnutzung sind die Bringungskosten im Verhältnis zu den Einnahmen für das eingeschlagene Rundholz wesentlich höher. Als Ausgleich werden die pauschalen Betriebsausgaben erhöht.
     Für die auf Waldnutzungen infolge höherer Gewalt entfallenden Betriebseinnahmen wird ein Zuschlag von 20 Prozent auf die pauschalen Betriebsausgaben eingeführt.
  11. Übertragung „Stiller Reserven“
     Bei der aktuellen Regelung gilt die Hälfte der Einkünfte aus Kalamitätsnutzung als übertragbare „Stille Reserve“. Dieser Anteil wird auf 70% angehoben.
     Ergänzend dazu wird für Einkünfte aus Kalamitätsnutzung die Übertragung der „stillen Reserven“ auch auf Gebäude, aber auch auf Grund und Boden, ermöglicht.
    Die Übertragung ist dabei auch auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) von Grund und Boden oder Gebäuden zulässig.

Kinderbonus von 360 Euro pro Kind

Alle Elternteile, die Familienbeihilfe beziehen, erhalten im September
automatisch einen Kinderbonus.

Dieser Bonus beträgt einmalig 360 Euro pro Kind (eine Deckelung ist nicht vorgesehen).

Damit kommen auch alle land- und forstwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführe, die Familienbeihilfe beziehen, in den Genuss des Familienbonus.

Konkrete Maßnahmen – Investitionen (im Bereich Forstwirtschaft; in
Summe 350 Mio. Euro
)

Österreichs Waldbäuerinnen und Waldbauern kämpfen bereits seit Jahren mit Schäden in unseren Wäldern durch klimawandelbedingtes Auftreten von Stürmen, Schneedruck und Borkenkäfern. 2019 sind österreichweit aufgrund von Borkenkäfer rund 4,3 Mio. Festmeter (rund 36% der Schadholzmenge) Schadholz angefallen. Rund 62% der gesamten österreichischen Holzernte (gesamte Holzernte 18,9 Mio. Erntefestmeter) sind 2019 auf Schadholz zurückzuführen. 2020 werden aufgrund der Trockenheit ähnliche Schadholzmengen erwartet.

Durch die Coronavirus-Krise sind zusätzlich die Nachfrage nach dem Rohstoff Holz eingebrochen und auch die Exporte in traditionelle Märkte wie z.B. Italien massiv zurückgegangen. Daher hat die Bundesregierung ein Unterstützungspaket geschnürt:

  1. Wiederaufforstung nach Schadereignissen
     Es erfolgt eine Unterstützung pro Forstpflanze um eine rasche Wiederaufforstung zur nachhaltigen Sicherstellung der Waldfunktionen zu forcieren.
  2. Entwicklung klimafitter Wälder – Waldpflege
     Bereits bestehende Jungbestände sollen zu klimafitten Wäldern weiterentwickelt werden.
     Dies geschieht durch Unterstützung von Pflegemaßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung, um vitale und klimafitte Wälder zu erhalten und zukünftige Schäden zu vermeiden.
  3. Abgeltung von durch den Klimawandel verursachte Borkenkäferschäden
     Durch den Klimawandel werden Forstschädlinge begünstigt und es kommt zur Entwertung von Waldbeständen durch den Ausfall von Baumarten wodurch es zu völliger Entwaldung kommen kann.
     Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die Forstschutzmaßnahmen umsetzen, wird ein Teil der in ihren Waldbeständen eingetretenen Wertverluste abgegolten.
  4. Errichtung von Lagerstätten für Schadholz
     Schadholz muss rasch aus dem Wald gebracht werden um eine weitere Verbreitung des Borkenkäfers zu verhindern.
     Es werden Mittel als Beitrag zur Errichtung von Nass- und Trockenlagern bereitgestellt.
  5. Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme
     Mit speziellen Entrindungsvorrichtungen auf Holzerntemaschinen lässt sich die schädliche Vermehrung von rindenbrütenden Insekten eindämmen.
     Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden beim Mehraufwand, der durch die Entrindung verursacht wird, unterstützt.
  6. Sicherstellung der Waldbrandprävention- und bekämpfung
     Dabei wird ein Maßnahmenbündel zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden umgesetzt. Dieses beinhaltet beispielsweise Bewertungsmöglichkeiten des Waldbrandrisikos, präventive Waldbehandlung, etc.
     Präventionsmaßnahmen ersparen Waldbrandschäden, Bekämpfungskosten sowie Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten.
  7. Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen
     Unterstützung der Errichtung einer Forschungsanlage zur Erzeugung von Holzgas (SNG) und Treibstoffen aus Holz (Fischer-Tropsch-Verfahren).
     Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für die Selbstversorgung geleistet und es werden neue Absatzmöglichkeiten für Schadholz geschaffen.
  8. Forschungsschwerpunkt „Klimafitte Wälder“
     Es werden praxisorientierte angewandte Forschungsprojekte zur Unterstützung klimafitter Wälder durchgeführt.
     Dabei werden beispielsweise Themen wie Baumartenwahl, Genetik, Resistenzen, Schadorganismen, Forstschutzmaßnahmen, etc. behandelt.
  9. Holzbauoffensive
     Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz als Baustoff zur Substitution von CO2-intensiven Baustoffen und zur Speicherung von CO2 in Holzbauten.
     Die Maßnahmen dienen zur Forcierung des Holzbaus wie beispielsweise durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und beinhalten auch einen Schwerpunkt im Bereich der Holzbauforschung.
  10. Stärkung, Erhalt und Förderung der Biodiversität im Wald
     Stärkung der Biodiversität im Wald u.a. durch Ausbau des Naturwaldreservatenetzes, Schaffung von Trittsteinbiotopen und sonstigen Maßnahmen für erhaltungswürdige Waldelemente.

Zur Umsetzung dieses Pakets wird ein neu zu schaffendes Waldfondsgesetz in den nächsten Tagen dem parlamentarischen Prozess zugeleitet werden.

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