Mittel aus dem Katastrophenfonds stehen für Schäden bereit

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Der intensive Schneefall der letzten Wochen hat den heimischen Wäldern teils massiv zugesetzt. Das Land OÖ stellt nun Mittel aus dem Katastrophenfonds bereit.

Der intensive Schneefall der letzten Wochen und Tage sowie der teilweise Sturm haben regional auch den oberösterreichischen Wäldern entsprechend zugesetzt. „Nach den ersten Schadensabschätzungen ist in Oberösterreich derzeit von einem Schadensausmaß von rund 200.000 Festmetern auszugehen. Die Waldbäuerinnen und -bauern erleben nach dem verheerenden Borkenkäferjahr 2018 einen weiteren Tiefschlag“, so der Landesobmann des OÖ Bauernbundes, LR Max Hiegelsberger in einer ersten Bilanz über die Folgen des massiven Schneefalls. Hauptbetroffen durch dieses Schadereignis waren überwiegend Waldbestände in einer Seehöhe von etwa 500 bis 800 Meter in den südlichen Bereichen Oberösterreichs sowie in den höher gelegenen Bereichen des Mühlviertels. Großteils geht es dabei um über die Fläche verteilte Wipfelbrüche, kleinregional gibt es auch flächige Bruchschäden von bis zu 40 Prozent der Stammzahl. Nach dem extrem schwierigen Jahr 2018 in der Forstwirtschaft kommen die jetzigen Schäden zur Unzeit. „Zu den bereits eine Million Festmeter an angefallenem Borkenkäfer-Holz und den Sturmschäden im Ausmaß von 250.000 Festmeter kommen nun weitere 200.000 Festmeter Schadholz durch die Schneelast hinzu.“ betont der Landesobmann.

Mittel aus dem Katastrophenfonds stehen für Schneedruck-Schäden bereit

Anspruchsberechtigt für Hilfen aus dem Katastrophenfonds sind Antragsteller/innen mit einer Schadensfläche von zumindest einem halben Hektar. Dieses Schadensausmaß kann auf bis zu fünf Einzelflächen verteilt aufgetreten sein. Auf diesen Flächen muss zumindest die Hälfte der Bäume gebrochen oder geworfen worden sein. Ausbezahlt wird seit dem 1. Jänner 2017 eine erhöhte Beihilfe von 1.500 Euro pro Hektar bei erschwerten Bringungsverhältnissen und 2.000 Euro bei besonders erschwerten Bringungsverhältnissen. Pro Betrieb werden maximal 20.000 Euro ausbezahlt. So wie bisher sind die Anträge auf Gewährung von Beihilfen aus dem Katastrophenfonds bei den Gemeinden oder Magistraten einzureichen. Die Antragsfrist beträgt 120 Tage ab Kenntnis des Schadens. Die Gemeinde oder der Magistrat bestätigt weiterhin das tatsächliche Auftreten des Schadens. Daraufhin werden die Anträge in der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ bearbeitet. „Das Land Oberösterreich wird mit den Mitteln des Katastrophenfonds, aber auch mit den anderen Fördermaßnahmen im Forst sein Möglichstes tun, um die Waldbewirtschafter weiter in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen“, so Hiegelsberger.

Alle aktuellen Richtlinien und Anträge an den Katastrophenfonds bzw. Formblätter stehen auf der Homepage des Landes bereit unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/foerderung_LFW.htm

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