Einigung zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023
Die Verhandler der EU-Ratspräsidentschaft, des Europäischen-Parlaments und der Kommission haben sich im „Supertrilog“ auf die Grundpfeiler der zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Der Einigung sind intensive Verhandlungen vorangegangen, die nun erfolgreich abgeschlossen wurden, wobei die Verhandlungen zu einzelnen technischen Punkten noch finalisiert werden müssen. Der Rat Landwirtschaft und Fischerei tagt bereits kommenden Montag (28.06.2021) und Dienstag um die politische Einigung zu bestätigen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist einer der wichtigsten, vergemeinschafteten Politikbereiche der Europäischen Union. Im EU-Haushalt (2021-2027) stehen rund 31 Prozent – in absoluten Zahlen knapp 378,5 Mrd. Euro – für die Agrarpolitik zur Verfügung. Täglich werden rund 450 Millionen Europäerinnen und Europäern mit sicheren, gesunden und leistbaren Lebensmitteln versorgt, die EU-Agrarpolitik schafft dafür die Grundlage. In zähen und langjährigen Verhandlungen haben sich der Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission, auf eine Gemeinsame Agrarpolitik nach 2023 geeinigt.
Wesentliche österreichische Erfolge:
- Die Absicherung der Ländlichen Entwicklung der 2. Säule und der damit verbundenen Erfolgsprogramme (Agrarumweltprogramm, Ausgleichszulagen, Bio-Programme, Tierwohlprogramme, etc.).
- 25 Prozent bei den Öko-Regelungen und damit die Zweck Widmung von mehr als 72 Milliarden Euro pro Jahr für Klima- und Umweltleistungen durch den österreichischen Vorstoß
- Die Anerkennung der wesentlichen Umwelt- und Klimaleistungen der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) bei den Öko-Regelungen.
- Die Basiszahlungen auf Almflächen können wie bisher differenziert werden, sodass Österreich das fein abgestimmte Modell zur Unterstützung der kleinstrukturierten Landwirtschaft fortsetzen kann.
Knackpunkte bei den Verhandlungen:
- Im Zentrum der Diskussion standen die Umwelt- und Klimaleistungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2023.
- Dabei waren neben den in der Konditionalität definierten Grundanforderungen die Öko-Regelungen im Fokus – man hat sich auf einen Mindestanteil von 25 Prozent geeinigt.
- Es geht um die Frage, welcher Anteil der Direktzahlungen verpflichtend von den Mitgliedstaaten für Klima- und Umweltleistungen zweckgewidmet werden muss.
- Österreich ist schon seit Jahren mit dem Agrarumweltprogramm Vorreiter in ganz Europa. Durch diese Vorreiterrolle konnte Österreich auch in den Verhandlungen wichtige Impulse setzen und die verstärkte Berücksichtigung der 2. Säule bei der Umweltambition durchsetzen.
- Die Berücksichtigung der Umwelt- und Klimaleistungen hat es in diesem Ausmaß bei den Direktzahlungen in der EU noch nicht gegeben – ein Mindestanteil von 25 Prozent der für die Ökoregelungen bedeutet zusätzlich mehr als 72 Mrd. Euro für Klima- und Umweltschutz alleine in der 1. Säule.
- Mit der Berücksichtigung des Agrarumweltprogramms bzw. der Klima- und Umweltleistungen in der 2. Säule bei Öko-Regelungen ist der erfolgreiche österreichische Weg abgesichert worden. Damit können die langfristigen Klima- und Umweltmaßnahmen (Agrarumweltprogramm) in der 2. Säule weiterhin angeboten werden.
- Die finale Positionierung entspricht der österreichischen Forderung, dass Vorleistungen berücksichtigt und andere EU-Länder bei Klima- und Umweltleistungen nachziehen müssen.
- Zusätzlich wurde die bereits bestehende Konditionalität (Umweltanforderungen) in der ersten Säule mit Augenmaß erweitert– verpflichtende Anteil an Bracheflächen im Ausmaß von 4% der Ackerflächen, Anbaudiversifizierung, Erosionsschutzmaßnahmen, Dauergrünlanderhaltung etc.
- Beim Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischer Zustand (GLÖZ Standards 8 und 9) konnte man sich auf einen Kompromiss einigen, der für Österreich eine machbare Lösung darstellt. Das betrifft die Fruchtfolge bzw. Anbaudiversifizierung und die nichtproduktiven Flächen im Ackerland – auch in diesen Fragen konnten wir unsere Kernpunkte durchsetzen. Betriebe bis zu 10 ha Ackerfläche sind von diesen Standards ausgenommen und von mehr Bürokratie in diesem Punkt befreit.
- In Bezug auf die Verteilung der Direktzahlungen hat man sich auf eine verpflichtende Umverteilungszahlung von 10 Prozent geeinigt, wobei es ein „opt out“ für Mitgliedstaaten auf Basis ihrer Agrarstrukturen und bei Anwendung anderer wirksamer Instrumente der Direktzahlungen möglich ist.
- Bei der sozialen Dimension konnte man ich auf einen gangbaren Kompromiss einigen. Es ist sichergestellt, dass die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht von der Zahlstelle zu prüfen sind, sondern in der Zuständigkeit der nationalen Behörden blieben. Sanktionierungen bzw. Kürzungen der GAP-Zahlungen werden ausschließlich aufgrund von Urteilen bzw. Bescheiden der für Arbeitsrechte zuständigen Gerichte und Behörden, zusätzlich zu den von diesen Stellen verhängten Strafen, vorgenommen. Der österreichische Vorschlag zur Aufnahme der Arbeits- und Sozialrechtsregelungen in die landwirtschaftlichen Beratungsdienste für die Betriebe wurde im finalen Kompromiss aufgenommen und war ein wesentlicher Treiber für die schwierige Kompromissfindung. Die Implementierung hat spätestens bis 2025 zu erfolgen.
Unsere Positionen waren klar und haben sich durchgesetzt:
- Fokus auf bäuerliche Familienbetriebe – Bergbauern und Almwirtschaft gesichert.
- Qualität statt Quantität – Qualitätsprogramme und Österreich als Feinkostladen in Europa abgesichert.
- Österreichische Vorreiterrolle abgesichert – nachhaltige Landwirtschaft steht in Europa durch den österreichischen Vorstoß im Fokus.
- EU Mitgliedsstaaten nähern sich den österreichischen Umweltstandards an – das unterstreicht die Bedeutung der österreichischen Agrarpolitik in Europa.
Österreichische Erfolgsweg konnte abgesichert werden:
- Mit der Einigung wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um den erfolgreichen österreichischen Weg fort zu setzen.
- Es können den Bäuerinnen und Bauern über bewährte Programme die Mehrleistungen abgegolten werden – praktikable Anreizsysteme sind weiterhin möglich:
- Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz gehen in Österreich Hand in Hand – mehr als 80 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe sind Teil des Agrarumweltprogramms in der 2. Säule.
- Österreich ist das Bio-Land Nummer 1 – 26 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wird biologisch bewirtschaftet.
- Bergbauernförderung (Ausgleichszulagen) als wesentliche Maßnahme zur gezielten Abgeltung öffentlicher Leistungen, wie die Erhaltung der einzigartigen alpinen Kulturlandschaft in benachteiligten Gebieten.
- Erfolgreiche Programme in der Ländlichen Entwicklung sind abgesichert: Agrarumweltprogramm, Ausgleichszulage, Investitionsprogramm, Tierwohlmaßnahmen, Förderprogramme für die biologische Landwirtschaft etc.
- Mit diesen Programmen ist Österreich EU-weit Spitzenreiter bei den Umwelt- und Klimaleistungen und kann es auch weiterhin sein.
- Das große Ziel, das österreichische Agrarmodell mit seinem starken Fokus auf Ressourcenschutz als Vorzeigemodell in Europa zu etablieren und weiterentwickeln zu können, wurde erreicht!
Wie geht es weiter?
- Mit der politischen Einigung auf Europäischer Ebene sind die Voraussetzungen für die Finalisierung des nationalen GAP-Strategieplans bis Ende 2021 geschaffen worden.
- Auf EU Ebene bedarf es noch der formellen Annahme im Rat sowie im Plenum des Europäisches Parlaments. Dies wird voraussichtlich im September/Oktober 2021 erfolgen.
- Somit sollte es möglich sein, dass Österreich seinen GAP-Strategieplan wie geplant Ende des Jahres 2021 bei der Kommission einreichen kann.
- Die Europäische Kommission wird die von den Mitgliedstaaten eingereichten Strategiepläne im Verlauf des Jahres 2022 genehmigen und ab dem 1. Jänner 2023 werden sie umgesetzt werden.
Quelle: Landwirtschaftsministerium
Bildquellen
- : agrarfoto.com