Politische Einigung – Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023
Die Bundesregierung hat sich am 22.12.2021 final auf die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Der Einigung sind intensive Verhandlungen und Diskussionen vorangegangen, die das Landwirtschaftsministerium in einem breiten Stakeholderprozess und mit dem Koalitionspartner geführt hat. Der nationale GAP-Strategieplan, welcher den Rahmen für unsere Bäuerinnen und Bauern ab 2023 bildet, wird nun an die EU-Kommission zur Überprüfung und Genehmigung übermittelt.
9 Ziele und EIN Weg für die Gemeinsame Agrarpolitik in Österreich:
- Markt & Wirtschaft
1. Sicherstellung gerechter Einkommen
2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
3. Verbesserung der Position der Landwirtschaft in der Vermarktungskette
- Umwelt & Klimaschutz
4. Klimaschutzmaßnahmen
5. Beitrag für den Umweltschutz
6. Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt
- Gesellschaft & Ländlicher Raum
7. Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten und Generationenwechsel
8. Stärkung lebendiger ländlicher Regionen
9. Schutz von Lebensqualität & Gesundheit
Was bringt die neue GAP?
- Insgesamt mehr EU-Mittel als bisher für die Landwirtschaft (+ 35 Mio. Euro in der gesamten Periode) – vor allem in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule).
- Weitgehende Stabilität bei den Direktzahlungen (1. Säule) – Erhaltung der flächendeckenden Landwirtschaft.
- Ausgleichzulage abgesichert – Förderung für das Berg- und benachteiligte Gebiet können weiter vergeben und damit die einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden.
- Ländlichen Entwicklung (2. Säule) gestärkt – betriebsindividuelle Ausgestaltungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) durch das neue Modulsystem.
- Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte – rund 3 Prozent werden für die nächsten Generationen für konkrete Unterstützungen zweckgewidmet.
- Nachhaltige Landwirtschaft wird weiter unterstützt – deutlich mehr als 40 Prozent der gesamten Leistungsabgeltungen sind klimarelevant.
- Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird ausgebaut und das Budget um 25 Prozent (125 Mio. Euro pro Jahr) erhöht – es stehen somit rund 574 Mio. Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung.
- 15 der 19 neuen ÖPUL-Maßnahmen bringen maßgebliche Verbesserungen für die biologische Vielfalt. Zusätzlich gibt es vier Ökoregelungen bei den Direktzahlungen.
- Bio bleibt als eigene Maßnahme bestehen – 40 Mio. Euro stehen zusätzlich pro Jahr zur umfangreichen Unterstützung für die Bio-Landwirtschaft zur Verfügung. Ergänzt wird die Prämie durch Maßnahmen aus dem Modulsystem im Agrarumweltprogramm, die flexibel kombiniert werden können.
Nähere Details zur neuen GAP
Für die Bäuerinnen & Bauern:
- Insgesamt mehr EU-Mittel als bisher für die Landwirtschaft (+ 35 Mio. Euro in der gesamten Periode) – vor allem in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule).
- Weitgehende Stabilität bei den Direktzahlungen (1. Säule) – Erhaltung der flächendeckenden Landwirtschaft.
- Ausgleichzulagen abgesichert – Förderung für das Berg- und benachteiligte Gebiet können weiter vergeben und damit die einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden.
- Ländliche Entwicklung (2. Säule) gestärkt – betriebsindividuelle Ausgestaltungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) durch das neue Modulsystem.
- Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte – rund 3 Prozent werden für die nächsten Generationen zweckgewidmet.
- Neues Umsetzungsmodell knüpft öffentliche Gelder noch stärker an öffentliche Leistungen.
- Qualitätsprogramme als Anreiz für eine auf den Markt abgestimmte Produktion wie zum Beispiel „QPlus-Rind“.
- Deutliche Erhöhung des ÖPUL-Basismoduls „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ als Anreiz für größere und intensivere Betriebe.
- Verstärkte Unterstützung der Mutterkuhbetriebe durch zahlreiche ÖPUL-Maßnahmen.
- Förderfähigkeit von Green Care, Urlaub am Bauernhof und auch gänzlich neuer Diversifizierungsformen.
Für die Umwelt & den Klimaschutz:
- Nachhaltige Landwirtschaft wird noch stärker unterstützt – mehr als 40 Prozent der gesamten Leistungsabgeltungen sind klimarelevant.
- Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird ausgebaut und Budget um über 25 Prozent (125 Mio. Euro pro Jahr) erhöht – es stehen somit rund 574 Mio. Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung.
- Erhöhte Umweltambition – sowohl bei den Direktzahlungen als auch in der Ländlichen Entwicklung.
- Modulsystem macht Umweltleistungen besser sichtbar – mehr Prämie für messbare Umweltmaßnahmen.
- 15 der 19 neuen ÖPUL-Maßnahmen bringen maßgebliche Verbesserungen für die biologische Vielfalt. Zusätzlich gibt es vier Ökoregelungen bei den Direktzahlungen.
- Basismodul „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“: mindestens 7 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche müssen als Biodiversitätsfläche angelegt und bis zu 20 Prozent zusätzliche Biodiversitätsflächen werden gefördert.
- Begrünung, extensive Tierhaltung und verringerter Düngmitteleinsatz reduzieren Emissionen und werden über das ÖPUL gezielt unterstützt.
- Forcierung der Kreislaufwirtschaft und somit Senken der Nährstoffverluste sowie Treibhausgas- und Ammoniakemissionen.
Für mehr Tierwohl:
- Unterstützung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme und teilweise Abgeltung der damit verbundenen Mehrkosten.
- Investitionsfördersatz wurde für besonders tierwohlfreundliche Stallungen auf 35 Prozent bei Schwein und Pute erhöht.
- Keine Förderung von Neubauten auf Basis des gesetzlichen Mindeststandards mehr wie z. B. Vollspaltensysteme.
- Rind: zukünftig alle Rinderkategorien im ÖPUL förderbar, Teilnahme an Tiergesundheitsdienst (TGD).
- Schwein: zukünftig auch Ferkel förderfähig sowie Freilandhaltung, Teilnahme an Tiergesundheitsdienst (TGD).
- Leistungsabgeltungen für die Verwendung von EU-Eiweißfuttermittel und Verzicht auf Schwanzkupieren.
Für kleinstrukturierte Betriebe:
- Ausgleichszulage – bewährtes System wurde weiter gestärkt.
- 10 Prozent der Direktzahlungen werden in zwei Stufen von großen zu kleinen Betrieben umverteilt.
- Für die ersten 20 ha: zusätzlich 46 Euro pro ha.
- Prämie für den Almauftrieb von Wiederkäuern deutlich erhöht – es stehen gesamt rund 90 Mio. Euro zur Verfügung.
Für die Biologische Landwirtschaft:
- Bio wird wieder als eigene Maßnahme bestehen – 40 Mio. Euro stehen zusätzlich pro Jahr für die Bio Landwirtschaft zur Verfügung.
- Das Bio-Budget beträgt rund 550 Mio. Euro pro Jahr.
- Ergänzt wird die Prämie durch Maßnahmen aus dem Modulsystem im Agrarumweltprogramm, die flexibel kombiniert werden können.
- Erweiterung der Bio-Maßnahme durch bewährte Umweltauflagen aus der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB).
- Teilnahme an einer Vielzahl weiterer Maßnahmen, wie Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen oder seltene landwirtschaftliche Kulturen, Erhaltung Landschaftselemente, Blühkulturen oder artenreiches Grünland usw. möglich.
Für die Forstwirtschaft:
- Bewährte Förderungen werden fortgesetzt
- Biodiversitätsfördernde Maßnahmen bei Waldbewirtschaftung, Habitatmaßnahmen etc.
- Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren durch Stärkung der Objektschutzwirkung von Wäldern
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Quelle: BMLRT
Bildquellen
- Einigung auf nationalen GAP-Strategieplan: BMLRT/Paul Gruber