Ackerbau Themen
Zwischenfruchtanbau: Spätester Anlagezeitpunkt für Variante 1 und 2 naht
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Abmeldung dieser Maßnahme nötig Betriebe, die die Variante 1 und/oder 2 im Rahmen der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Mehrfachantrag-Flächen 2019 beantragt haben, müssen bis spätestens am 31. Juli 2019 eine entsprechende Begrünungsmischung anlegen. Eine prämienfähige Beantragung der Variante 1 Weiterlesen…









