„Schadensfälle durch Weidevieh“ künftig durch Versicherung abgedeckt
In die bestehende Wegeerhalter-Haftpflichtversicherung, deren Kosten das Land OÖ trägt, werden nun auch „Schadensfälle durch Weidevieh“ explizit aufgenommen. Mit der Ausweitung der bestehenden Haftpflichtversicherung besteht künftig eine Absicherung für alle Erhalter von Wander-, Rad-, Erlebnis- und Reitwegen ebenso wie für Einheimische und Gäste, die diese Naturräume nutzen.
Um die verständliche Verunsicherung durch die aktuelle Diskussion zu beenden, wurden in die bestehende Wegeerhalter-Haftpflichtversicherung, deren Kosten das Land OÖ und der OÖ-Tourismus tragen, explizit „Schadensfälle durch Weidevieh“ aufgenommen. „Damit besteht künftig eine Absicherung für alle Erhalter von Wander-, Rad-, Erlebnis- und Reitwegen“, betont Landesrat Markus Achleitner. Diese Versicherung werde dann schlagend, wenn ein allfälliger Schaden durch eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt wird.
„Aus Sicht der Gäste und damit der Tourismuswirtschaft ist entscheidend, dass der ungehinderte Zugang zur Natur, den Bergen und damit auch den Almen gewährleistet bleibt. Aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte ist es entscheidend, dass sie ihre Almweideflächen auch künftig bewirtschaften können und bei Unfällen zwischen Wanderern und Almweidevieh nicht durch finanzielle Haftungen unter Druck geraten“, so Landesrat Achleitner.
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- Weidevieh: Grubärin - stock.adobe