Vorzugsstimmen-Vergabe sichern bäuerliche Interessen
Am 29. September gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe. So kann nicht nur die Partei, sondern auch mittels Vorzugsstimme der jeweilige Wunschkandidat gewählt werden.
In wenigen Tagen findet die Nationalratswahl statt. Das Volk entscheidet welche Parteien im Nationalrat vertreten sind. Insgesamt gibt es 183 Abgeordnete. Wer dabei die von ihm präferierten Kandidatinnen und Kandidaten besonders unterstützen möchte, kann dies durch die Abgabe einer Vorzugsstimme tun. Das Ziel bei einer Vorzugsstimmenvergabe ist es, den gewünschten Kandidaten damit nach vorne zu reihen, um dessen Einzug in den Nationalrat wahrscheinlicher zu machen.
Welche Vorzugsstimmen können vergeben werden?
Die Vorzugsstimmen können auf Bundes-, Landes- und Regionalebene vergeben werden. Das heißt, dass in Summe jeder Wähler drei Vorzugsstimmen abgeben kann. Vorzugsstimmen können, müssen aber nicht vergeben werden.
Die Vergabe und darauffolgende Vorreihung der Kandidaten funktioniert wie folgt:
Bundesparteiliste
Wenn ein Kandidat von mindestens sieben Prozent der Wähler seiner Partei eine Vorzugsstimme erhalten hat, erfolgt eine Vorreihung auf der Bundesparteiliste.
Landesparteiliste
Wenn ein Kandidat von mindestens zehn Prozent der Wähler seiner Partei eine Vorzugsstimme erhalten hat oder mindestens so viele Vorzugsstimmen bekommt, wie die Wahlzahl beträgt, erfolgt eine Vorreihung auf der Landesparteiliste. Die Wahlzahl wird ermittelt, indem die Zahl aller gültigen Stimmen, die in einem Wahlkreis abgegeben werden, durch die Anzahl der Mandate geteilt wird, die im jeweiligen Landeswahlkreis zu vergeben sind.
Regionalparteiliste
Hat ein Kandidat von mindestens 14 Prozent der Wähler seiner Partei eine Vorzugsstimme erhalten, erfolgt eine Reihung auf der Regionalparteiliste.
Stimmenvergabe
Insgesamt gibt es 39 Regionalwahlkreise. Jeder Wähler kann für einen Bewerber einer Regionalparteiliste eine Vorzugsstimme vergeben, indem er den jeweiligen Kandidaten auf dem Stimmzettel ankreuzt. Es muss hier allerdings die entsprechende Partei angekreuzt werden. Vorzugsstimmen auf Bundes- und Landesparteilisten können durch Eintragen des jeweiligen Namens oder der Reihungsnummer auf der Landesparteiliste in das entsprechende Feld vergeben werden. Auch hier gilt: Nicht vergessen, die entsprechende Partei anzukreuzen!
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, ein Wahllokal zu besuchen, kann eine Wahlkarte beantragen und so eine Stimme entweder durch die Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abgeben.
Wahlkarten-Antrag
Die Beantragung einer Wahlkarte muss in jener Gemeinde erfolgen, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist. Dies kann mündlich, schriftlich sowie online bei der Gemeinde oder der Plattform www.oesterreich.gv.at, z.B. mittels Handysignatur oder der Angabe der Reisepassnummer, erfolgen. Eine Beantragung mittels Telephon ist nicht zulässig. Die Wahlkarte kann man schriftlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag – beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltrag, 12 Uhr.
Zu beachten ist: Die Wahlkarte muss am Wahltag spätestens, 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirkes der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokales abgegeben worden sein. Die Wahlkarte kann außerdem in jenen Wahllokalen abgegeben werden, welche Wahlkarten entgegennehmen. Das ist mindestens ein Wahllokal pro Gemeinde. Bettlägrige Personen haben die Möglichkeit, die Wahlkarte beim Besuch durch eine „fliegende“ Wahlbehörde abzugeben.
Bildquellen
- Stimmzettel: ÖVP