2023 startet mit wichtigen Entlastungsmaßnahmen für Bäuerinnen und Bauern
Zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Bäuerinnen und Bauern, die die Bundesregierung im Vorjahr erarbeitet hat, gehen mit dem Jahreswechsel in Umsetzung.
Neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik
- Mit 1.1.2023 hat die neue GAP Periode begonnen, sie bedeutet für Bäuerinnen und Bauern mehr Stabilität und Planbarkeit.
- Aus einem Minus wurde erfolgreich ein Plus verhandelt: Künftig stehen rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Entwicklung des ländlichen Raums zu Verfügung.
- Die Antragstellung hat bereits Anfang November des Vorjahres begonnen.
Abschaffung der Kalten Progression
- Mit der Abschaffung der Kalten Progression schafft Finanzminister Magnus Brunner die schleichende Steuererhöhung durch die Inflation ab und setzt so einen historischen Meilenstein.
- Die Steuerklassen werden zum ersten Mal automatisch an die Inflationsrate angepasst. Besonders Bäuerinnen und Bauern im Nebenerwerb werden dadurch spürbar entlastet.
Anpassung der Pauschalierungsgrenzen
- Im Zuge der Abschaffung der Kalten Progression ist es zum ersten Mal seit der Einführung des Euros gelungen, wichtige steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft anzuheben.
- Die Umsatzgrenze wird von 400.000 auf 600.000 Euro angehoben,
- die Einheitswert-Grenze für teilpauschalierte Betriebe von 130.000 auf 165.000 Euro erhöht und
- die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro angehoben.
Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen
- Eine wichtige Unterstützung für unsere bäuerlichen Familien ist auch die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen.
- Dazu zählt: Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.
Weniger Bürokratie für Bäuerinnen und Bauern
- Die Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgt künftig automatisiert unter Berücksichtigung des Temperatur- und Niederschlagsindexes sowie der Betriebsgröße.
- Diese Änderung wird mit geringem administrativem Aufwand umgesetzt.
Erhöhung bäuerlicher Pensionen
- Mit der Pensionserhöhung ab 1. Jänner 2023 werden rund 160.000 Altbäuerinnen und -bauern finanziell besser abgesichert und besonders Bezieher kleiner Pensionen unterstützt.
- Die Pensionserhöhung für 2023 beläuft sich grundsätzlich auf 5,8%, kleine Pensionen werden um 10,2% und somit über der Inflationsrate, angepasst.
- Mit 2023 wird der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8% von 1.030 auf 1.110 Euro erhöht, damit werden rund 28.000 Altbäuerinnen und Altbauern, die eine Mindestpension beziehen, entlastet.
- Über die gesetzliche Pensionserhöhung erhalten bäuerliche Pensionisten zudem eine Direktzahlung in Höhe von 30% der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Die Auszahlung erfolgt im März 2023.
Bereits in Umsetzung
Zusätzlich wurden folgende Unterstützungsmaßnahmen bereits ausgezahlt oder sind in Umsetzung:
- Wie versprochen, wurde noch vor Weihnachten das 110 Millionen Euro Versorgungssicherungspaket, das Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig geschnürt hat, an Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt.
- Bereits im Herbst wurden zudem 9 Millionen Euro für den Geschützten Anbau ausbezahlt.
- Im zweiten Quartal 2023 folgt zudem die erstmalige Auszahlung der Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2022 sowie die temporäre Agrardieselrückvergütung im Vergütungszeitraum 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023.
- Die Stufe 1 (pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug) des 120 Millionen Euro Stromkostenzuschusses wird ebenfalls im zweiten Quartal 2023 ausgezahlt, die Auszahlung der Stufe 2 (verbrauchsabhängiger Zuschuss) ist im zweiten Halbjahr 2023 geplant.