Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft – Neue Pauschalierungsverordnung

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Die Corona-Krise hat die Systemrelevanz einer flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft in Österreich einmal mehr aufgezeigt. Um die Versorgungssicherheit unseres Landes, sowohl mit Lebensmitteln als auch mit Holzprodukten, in Zukunft garantieren zu können, braucht es eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft. Jeder einzelne der bäuerlichen Familienbetriebe ist wichtig, um die Produktion von hochqualitativen Lebensmitteln und die Bewirtschaftung
unserer Wälder sicherzustellen.

Die Bundesregierung, allen voran Landwirtschaftsministerin Elisabeth
Köstinger, hat daher im Rahmen der COVID-19-Hilfen im Juni diesen Jahres
ein Entlastungs- und Investitionspaket von 400 Mio. Euro für die Land- und
Forstwirtschaft geschnürt. „Nun tritt mit der Pauschalierungsverordnung ein nächster wesentlicher Teil, der Verwaltungsvereinfachungen und Entlastung für die Bäuerinnen und Bauern bringt, rückwirkend mit 01.01.2020 in Kraft“, erklärt Bauernbund-Landesobmann LR Max Hiegelsberger.

Konkret werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro (inkl. USt)
  2. Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert
  3. Teilpauschalierung – Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben bei Kalamitätsnutzung
  4. Änderung der Berechnung der 400.000 €-Umsatzgrenze für die Pauschalierungsverordnung, wenn in einem landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieb das Futter vom Abnehmer der Tiere zur Verfügung gestellt wird (insbesondere Lohnmast).

Weitere Informationen

Bildquellen

  • : agrarfoto.com
  • : stock.adobe.com; Bernhard