Gleichstellung für Landwirte im Sozialversicherungssystem erlangt

Veröffentlicht von OÖ Bauernbund am

Mehr als 200 Bäuerinnen und Bauern folgten der Einladung des OÖ Bauernbundes zum Online-Informationsabend. SVS-Generaldirektor-Stellvertreter Franz Ledermüller erklärte, warum das landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem in Österreich einer wahren Erfolgsgeschichte gleichkommt.

Politische Arbeit, die niemals aufgehört hat – das sei das österreichische landwirtschaftliche
Sozialversicherungssystem, so Generaldirektor-Stellvertreter der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Franz Ledermüller. Das Ergebnis seien Erfolge wie etwa die Bäuerinnenpensi­onen oder das Pflegegeld, wodurch die Landwirtschaft in das Sozialsystem gleichberechtigt integriert wurde. „Die Alterssicherung in der Land- und Forstwirtschaft wäre ohne die Sozialversicherung undenkbar und die Landwirtschaft, wie wir sie kennen, niemals möglich“, so Ledermüller. Erst im Jahr 1992 erfolgte die Einführung der Pension für Bäuerinnen, zuvor gab es keine Alterssicherung – „für Bäuerinnen wäre das nun nicht mehr vorstellbar, denn heute ist das eine Selbstverständlichkeit“, wertete Ledermüller auch die Arbeit der bäuerlichen Interessensvertreter in der Sozialpolitik als Erfolg. „Es wurde ein gewaltiger finan­zieller Rahmen für die Bäuerinnen und Bauern geschaffen“, sagt Ledermüller: Für das Jahr 2022 würden mehr als drei Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Andere Länder, andere Sitten: Sozialsysteme im Vergleich

Neben Luxemburg – ein Land, welches ein Sozialgesetz für alle Berufsgruppen aufweist – sei Österreich europaweit Vorreiter in der Gleichberechtigung von Bäuerinnen und Bauern im Sozialsystem. In den meisten Staaten gäbe es nämlich keine Pensi­ons- oder Krankenversicherung für Landwirte. Dafür braucht man nicht weit über die Grenzen zu blicken: „In Deutschland oder auch Frankreich gibt es viel weni­ger Leistungen, die Eigenleistungen hin­gegen sind weitaus höher“, so Ledermüller. Im Vergleich zu Deutschland bekomme man für den gleich Beitrags die doppelte Leistung pro Pension. Darüber hinaus wurde eine geregelte Betriebsübergabe geschaffen, wodurch sich viele heimische, junge Bäuerinnen und Bauern dazu entscheiden am Betrieb zu bleiben. Der vielerorts bekannte Spruch „Übergeben und nimmer leben“ spiele demnach in Österreich schon lange keine Rolle mehr, ist Ledermüller überzeugt.

Grundpfeiler der bäuerlichen Landwirtschaft gesichert

Hierzulande funktioniere das System jedoch trotz vieler Reformen stets kons­tant: „72 Prozent der Kosten für die so­ziale Absicherung kommen vom Bund, was also heißt, dass drei Viertel der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln getragen werden“, betonte der Generaldirektor-Stellvertreter. Trotzdem werde häufig darüber diskutiert, ob die finanzielle Belastung der Bauern zu hoch sei: „Doch wenn wir gleichberech­tigt sein wollen, müssen wir auch ähnliche Beiträge wie andere zahlen“, bringt Ledermüller entgegen. Unterschiede bei Versichertengruppen seien bei der Erwerbsunfähigkeit sowie beim individuellen Pensionsschutz gegeben, wonach der Berufsschutz für Bäuerinnen und Bauern erst im Alter von 60 Jahren bestünde. Als Gewerbetreibender sei dies faktisch bereits ab 50 Jahren möglich. Aufgrunddessen sei die Partnerleistung des Bundes in jedem Fall gerechtfertigt, zeigt sich Ledermüller überzeugt.
Die Entlastungsmaßnahmen seit dem Jahr 2018 bringen jährliche Einsparungen von mehr als 68 Millionen Euro. Durch die ökosozi­ale Steuerreform wurde nun das fiktive Ausgedinge von 10 Prozent auf 7,5 Prozent gesenkt, was wiederum zu einer spürbaren Ver­besserung der bäuerlichen Pensionsversicherten beiträgt. Weiters gilt es hervorzuheben, dass der Krankenversicherungs-Beitrag auf 6,8 Prozent reduziert wurde. Darüber hinaus gäbe es die Möglich­keit „in die Option“ zu gehen, wodurch man die Beitragsleistung senken könne. Diese Alternative werde jedoch nur von wenigen Landwirten gewählt: „Denn wenn man die Beitragsleistung reduziert, wird auch die Pension in einem vergleichbaren Ausmaß sinken“, sagt Ledermüller. Bei­tragsanpassungen müss­ten aufgrund Neuerungen in der Medizin erfolgen, auch wenn diese immer wieder kritisiert werden – „nur so können auch neueste medizinische Leistungen genutzt werden“, erklärt er. Die bäuerliche Sozialversicherung gilt darüber hinaus als Allspatenträger, denn unter dem Motto „Alles aus einer Hand“ sei die SVS Ansprechpartner in Belangen der Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, wodurch sich erhebliche Vor­teile für den Versicherten ergeben wür­den. Als Ziel gelte stets die Rückführung in den Beruf, wie z. B. durch Rehabilitation. Großer Wert werde außerdem auf Gesundheitsaktionen gelegt.

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  • : OÖ Bauernbund