Wertfortschreibung im Forst – Berücksichtigung von Kalamitäten

Außergewöhnliche Belastungen durch Kalamitätsereignisse (mindestens20% des Wirtschaftswaldes) können nun bei der Berechnung desforstlichen Einheitswertes berücksichtigt werden. Dadurch könnenbetroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer entlastet werden.Das neue Kriterium zur Einheitsbewertung wird in die „Kundmachungdes Bundesministers für Finanzen über die Bewertung desforstwirtschaftlichen Vermögens“ („Forstliche Bewertungsrichtlinie“)aufgenommen. Die Kundmachung der geänderten Richtlinie erfolgte am 11.02.2021.Abrufbar unter Weiterlesen…