Rechtsberatung
Habe ich einen Anspruch auf meinen Pflichtteil, wenn mein Bruder den Hof übernimmt?
Muss ich dulden, dass Äste vom Baum des Nachbarn in mein Grundstück ragen?
Dürfen Wanderer einfach über meine Wiese gehen?
Ist die Vereinbarung eines Veräußerungsverbotes im Übergabsvertrag sinnvoll?
Wie bekomme ich rasche, kompetente und kostenlose Auskunft zu Fragen dieser Art?
Als Mitglied im OÖ. Bauernbund genießen Sie exklusiv das Service einer kostenlosen juristischen Erstberatung rund um die Hofübergabe:
- Eigentumsverhältnisse und ihre Bedeutung
- Alleineigentum, Miteigentum, Ehepakte, Scheidungsfolgen
- Ansprüche weichender Kinder/Geschwister, Pflichtteilsverzicht
- Wohnrecht und Ausgedinge
- Pflege und Betreuung
- Pension und Sozialversicherung
- und vieles andere mehr …..
Zusätzlich bieten wir eine Erstberatung in Kernfragen des zivilen Nachbarrechts, wie z. B.:
- Baum, Zaun etc. an der Grundgrenze
- Geh- und Fahrtrechte etc.
- Unser Jurist steht Ihnen für persönliche Beratungstermine und telefonische Auskünfte gerne zur Verfügung.
In der Österreichischen Bauernzeitung werden regelmäßig rechtliche Themen in praxisnaher und verständlicher Form aufbereitet. Eine kleine Auswahl finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Nachlesen.
Für Funktionärinnen und Funktionäre gibt es Unterstützung in statutarischen Fragen, zu Spenden- und Sponsoringmeldungen sowie rund um den Verein „Landleben“.
Ansprechpersonen
Weiterführende Informationen
Kompakte Informationen zu ausgewählten Rechtsfragen
Eine Frage der Haftung
Was krabbelt da im Regal?
Insektenmehl gilt als eine neue nachhaltige Proteinquelle – und ist seit Jänner 2023 als Zusatz…
Zaun an der Grenze
Ehe ohne Trauschein
Der Weg ist das Ziel
Was sich beim Erben ändert
Ein letzter Wille
Vermietungen am Bauernhof
Plan B fürs Familienglück
Grenzen der Mündigkeit
Viel Lärm um nichts
Grenzenlose Freiheit
Quer durch den juristischen Gemüsegarten
Wertfortschreibung im Forst – Berücksichtigung von Kalamitäten
Außergewöhnliche Belastungen durch Kalamitätsereignisse (mindestens20% des Wirtschaftswaldes) können nun bei der Berechnung desforstlichen Einheitswertes berücksichtigt…